Klage wegen Herausgabe Kontoauszüge Streitwert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Naturini
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#1

12.10.2012, 12:03

Hallo,

wir haben hier eine Sache wo wir erst außergerichtlich tätig waren und nun geklagt haben gegen den ehemaligen Hausverwalter auf Herausgabe der Kontoauszüge für den Zeitraum September 2005 - September 2011. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass wir innerhalb von einer Woche Angaben zum Streitwert machen sollten. Da ich damals nicht wußte wie sich der Streitwert berechnet hatte ich eine Freundin gefragt und die sagte mir, dass ich den Auffangwert von 4.000,00 Euro nehmen soll. Kann mir jemand sagen, ob das richtig ist bzw. wie ich den richtigen Gegenstandswert ermitteln kann?
SleazZ
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#2

12.10.2012, 12:40

Hallo!

Mit dem Auffangwert liegst du erstmal nicht verkehrt; dieser ist in § 23 RVG ja festgelegt. Aber berücksichtige bitte auch § 3 ZPO, denn der Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Dokumenten bestimmt sich nach dem Herausgabeinteresse des Klägers, das nach § 3 ZPO zu schätzen ist.

Anhaltspunkte für den Gegenstandswert ergeben sich dabei aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Parteien, aus Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der Sache sowie aus einer Berührung finanzieller Ansprüche durch das Verfahren.
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