Halloooo
ich hab da mal eine bestimmt total doofe frage, aber meine chefin macht mich richtig wuschig und jetzt bin ich verwirrt....
Meine Chefin meinte, dass wir nach einer bestimmten Zeit (die Dauer nannte sie natürlich nicht) eine Pfändung sozusagen wieder "auffrischen" müssten bzw. eine Verlängerung einer Pfändung beantragen müssten, damit nicht irgendwann die erfolgte Pfändung z. B. eines Kontos erlischt...
Ich hab das ehrlich gesagt noch nie gehört und bin der Meinung, dass eine Pfändung solange besteht, wie die Forderung nicht ausgeglichen ist bzw. bis die Forderung bezahlt ist oder der Gläubiger selbst eine Pfändung ruhend stellt oder gepfändete Ansprüche freigibt.
ein kurzes Beispiel zum Verständnis (weil ich mich vielleicht missverständlich ausdrücke):
wir haben im Mai 2008 eine Kontopfändung bei einem Schuldner veranlasst. Drittschuldnererklärung liegt vor, nach welcher "Pfändung vorgemerkt" ist. Jetzt ist meine Chefin der Meinung, dass wir eben diese Pfändung irgendwie verlängern müssten, weil sie ansonsten (aufgrund Zeitablaufs) erlischt.
Meine chefin beharrt total auf ihrer Meinung (wie immer), aber ich hab ihr schon gesagt, dass ich das noch nie gehört habe...
könnt ihr mir helfen??? ich schonmal im Voraus
Dauer einer Pfändung / "Auffrischen" einer Pfändung ??
Danke Liesel - ich hab echt schon an mir gezweifelt
eine rechtsgrundlage hat sie selbstverständlich auch nicht genannt, danach hatte ich auch gefragt... sie wusste es gerade nicht, aber das gibt es "selbstverständlich" meinte sie.....
dann heißt es jetzt wieder mal für mich "auf auf in den kampf" & meine auffassung vertreten
eine rechtsgrundlage hat sie selbstverständlich auch nicht genannt, danach hatte ich auch gefragt... sie wusste es gerade nicht, aber das gibt es "selbstverständlich" meinte sie.....
dann heißt es jetzt wieder mal für mich "auf auf in den kampf" & meine auffassung vertreten
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Wir haben letztes Jahr eine Pfändung aus dem Jahre 2003 bedient bekommen. War ne Mietkautionspfändung.
Also eindeutig nichts mit auffrischen.
Da musste ich anschließend erstmal beim Gerichtsvollzieher nachfragen, ob es ihn noch gibt, da wir (kostenbefreite Behörde) ihm seine noch ausstehenden Kosten überweisen wollten.
PS:
Also eindeutig nichts mit auffrischen.
Da musste ich anschließend erstmal beim Gerichtsvollzieher nachfragen, ob es ihn noch gibt, da wir (kostenbefreite Behörde) ihm seine noch ausstehenden Kosten überweisen wollten.
PS:
Wuschig sein ist für mich...SleazZ hat geschrieben:aber meine chefin macht mich richtig wuschig
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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