Ich finde die Aussage, dass viele GV´s Wegegeld ansetzen, obwohl sie keinen Weg zurückgelegt haben, schon sehr pauschal.samsara hat geschrieben:Ich habe hier keine pauschale Aussage getätigt. Wenn ich eine GV-Rechnung mit Wegegeld erhalte und mir der Schuldner mitgeteilt hat, dass der GV nicht bei ihm war (es gibt auch Schuldner, die die Wahrheit sagen), bzw. zwischen Auftrag und Rücknahme nur wenige Tage liegen, frage ich beim GV nach, weshalb Wegegeld in Rechnung gestellt wurde. Und leider ist es oft so, dass das Wegegeld in Rechnung gestellt wurde, obwohl der GV nicht vor Ort war.
Die Aussage eines Schuldners, der sagt, der GV war nicht bei ihm, ist auch nicht sehr aussagekräftig. Wieviele Schuldner treffe ich nicht an. Da bekommt der Schuldner auch nicht mit, dass ich da war. Und schon ist der GV ein Betrüger?
Auch wenn zwichen Auftrag und Rücknahme nur wenige Tage liegen, kann es sehrwohl vorkommen, dass der GV bereits das erste Mal vor Ort war. Nicht alle sind hier so lahmarschig, wie manchmal beschrieben.