Dauer einer einfachen ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kippie
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#1

11.10.2012, 11:15

Hallo,

ich hab hier ne Zwangsvollstreckungssache, unser Antrag mit allem pipapo bis zur Verhaftung im Falle der Nichtabgabe der eV datiert vom 01.06.2012 und der OGV rührt sich kein Stück und ist telefonisch nicht mal zu den zwei Stunden "Bürozeiten" erreichbar... (man kennt das ja schon)... Kann man da was machen oder so? Ich mein: 5 Monate für ne blöde eV / verhaftung hab ich noch nie erlebt...
RA-mw
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#2

11.10.2012, 11:16

Ich würde eine Erinnerung einlegen
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Kippie
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#3

11.10.2012, 11:23

Ja klingt gut... hätt ich auch drauf kommen können :oops:
Dessen ungeachtet: Wie lange kann es dauern, bis dieser blöde Haftbefehl erlassen wird vom Richter? Der OGV hat am 07.08.2012 geschrieben, dass er das veranlasst hat...
Will ja jetzt nicht erinnern und hinterher liegt's am Richter^^
RA-mw
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#4

11.10.2012, 11:26

Dann würde ich mal beim Gericht anfragen bezügl. des Haftbefehls
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sunny84
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#5

11.10.2012, 11:27

Hast du schonmal schriftlich nach dem Sachstand gefragt?
Falls nein, würd ich das auf jeden Fall mal als nächstes tun.
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#6

11.10.2012, 11:27

Wieso hat sich der OGV nicht gerührt, wenn er am 07.08.2012 geschrieben hat, daß Haftbefehl beim Gericht beantragt wurde??? Und außerdem sind das noch keine fünf Monate.

Ich würde ihm ein Fax schicken und höflich um Sachstandsmitteilung bitten.
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#7

11.10.2012, 11:29

Und wieso traust Du Dich nicht nachzufragen, wenn die Sache beim Richter liegt? Um beim GV nachzufragen reicht der Mut doch auch. Das versteh ich irgendwie nicht. Sind doch beides Menschen.
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Kippie
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#8

11.10.2012, 11:29

Sachstandsmitteilung hab ich schon 3 mal rausgejagt... 2mal vorher und einmal nach seiner Bekanntgabe, dass er sich um einen Haftbefehl gekümmert hat... und 5 Monate sinds noch nicht ganz, das stimmt... aber es geht jetzt in den 5ten Monat... :(
Ernie

#9

11.10.2012, 12:42

Wenn der Gerichtsvollzieher aber Anfang August mitgeteilt hat, er habe die Unterlagen an das Vollstreckungsgericht zwecks Erlass Haftbefehl gesandt, dann musst Du jetzt natürlich eine Sachstandsanfrage beim Vollstreckungsgericht (nicht beim Gerichtsvollzieher) stellen.

Ich habe gerade die Information von einem Amtsgericht vorliegen, wonach der Erlass des Haftbefehls wegen Überlastung des Vollstreckungsgerichts derzeit ca. 9 Monate dauert... :shock:
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Mietzemau
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#10

11.10.2012, 13:40

:shock: neun Monate? das ist dochn Witz oder?
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