Pfändung von Rente und Nebeneinkommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNo
Daueraktenbearbeiter(in)
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#1

14.06.2012, 11:36

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe:

Schuldner hat EV abgegeben und angegeben, dass er Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Kindergeld erhält und einen Nebenjob hat. Insgesamt hat er damit Einkünfte von ca. 1.051 EUR.

Kann ich die Renten pfänden oder das Geld aus dem Nebenjob?
Was würdet ihr machen?
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Anahid
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#2

14.06.2012, 11:52

Bei der Angabe, dass das gesamt 1.051 EUR sind, gar nichts. Wenn der Kindergeld erhält, dann hat er unterhaltsberechtigte Personen. Da dürfte dann eh kein pfändungsfreier Betrag verbleiben. Davon abgesehen, dass Kindergeld nicht zum Einkommen hinzuzurechnen ist.

Ansonsten könnte man Rente und Nebenjob pfänden und eine Zusammenrechnung der Einkünfte bei Gericht beantragen. Wenn beide Einkünfte zusammen über dem pfändungsfreien Betrag liegen würden, könnte dann bei einer Stelle entsprechend beim Einkommen was abgezogen werden.

Und: das ist eher eine Frage für die Abteilung Zwangsvollstreckung, nicht Kostenrecht :wink:
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SonicEvil
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#3

10.10.2012, 10:11

Wenn der Kindergeld erhält, dann hat er unterhaltsberechtigte Personen
Heißt das im Umkehrschluss, wenn jemand kein Kindergeld bekommt, hat er keine unterhaltsberechtigten Personen?
Hab hier eine Schuldnerin die nix hat außer drei Kinder 21, 19 und 17 Jahre alt.
Arbeiten tut nur der Mann mit ca. 2.200,00 Euro netto monatlich. Frau hat nicht einmal ein Konto und bekommt auch kein Kindergeld; gelernte Frisöse und jetzt arbeitslos (klar als Frisöse verdient man ja schwarz mehr, als in einem Frisösenstudio).
Einzigste Möglichkeit die ich hier sehe ist eine Taschengeldpfändung... Wenn ich die drei Kinder rausnehme - was ich gerne tun würde, da ja kein Kindergeld gezahlt wird - komm ich zumindest auf einen pfändbaren Betrag von 29,95 € monatlich...
Was meint Ihr? Reicht die Begründung á la "bekommt kein Kindergeld; Kinder sind nicht unterhaltsberechtigt" aus um den PFÜB durchzubekommen?

Gruß

Euer SonicEvil
Ernie

#4

10.10.2012, 16:01

Was machen die Kinder? Schule? Ausbildung? Studium? Bekommt evtl. der Ehemann das Kindergeld auf´s Konto überwiesen? Wohnen die Kinder überhaupt noch im elterlichen Haushalt? Wenn nicht, könnte es u. U. sein, dass das Kindergeld auf das Konto der Kinder gezahlt wird. Du siehst, pauschal kann es nicht beantwortet werden... :mrgreen:
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