Sachpfändung - 1 Jahr unbearbeitet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NORTHERN DINO
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#11

01.10.2012, 19:35

H.Stummeyer hat geschrieben: Unglaublich. Solche "Kollegen" sind eine Schande für unseren Berufsstand. :(
Wenn das Telefon gleich wieder aufgelegt wird und dann nur noch besetzt ist, zeugt das nicht nur vom "Hörer neben den Apparat legen", sondern da pocht wohl ein ganz schlechtes Gewissen. Bei so etwas würde ich auch "zuschlagen". So etwas ist eine Unverschämtheit und ich kann den Herrn Kollegen im Vorbeitrag voll verstehen. So etwas bringt immer wieder die Gefahr mit sich, dass alle über einen Kamm geschoren werden, wenn es mal länger dauert.

Wie ich anderwärts schon sagte: In meinem Beritt kenne ich so etwas nicht. Die Kollegen sind durch die Bank freundlich, bemühen sich und geben Bescheid, wenn´s mal nicht ad hoc klappt. Eine bessere Zusammenarbeit kann ich mir nicht wünschen. Auch wenn es seltene Ausnahmen sind - schwarze Schafe gibt´s nun mal. Vielleicht spielt die Gesundheit wegen Überlastung nicht mit oder sonstige Gründe. Aber versuchen, sich derart gläubigerschädlich aus der Affäre zu ziehen, geht nun mal gar nicht.
~ Grüßle ~
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Alex2702
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#12

01.10.2012, 20:26

Ich würde mich mal an den/die zuständige/n Direktor/in bzw. den Präsidenten/in des Amtsgerichts wenden, den Vorgang dort vortragen, mal das Wort "Schadensersatz" fallen lassen - und abwarten, was der/die meint. Eine DAB könnte möglicherweise dazu führen, dass in der Gerichtesvollzieherverteilerstelle demnächst Deine / Eure Sachen nicht eben schneller bearbeitet werden ... ich spreche aus Erfahrung!
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Kanzleihund
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#13

01.10.2012, 20:30

Diese Retourkutsche finde ich dann obermies; da kommt man sich so richtig verraten und verkauft vor.
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Miu
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#14

02.10.2012, 08:19

Alex2702 hat geschrieben:Ich würde mich mal an den/die zuständige/n Direktor/in bzw. den Präsidenten/in des Amtsgerichts wenden, den Vorgang dort vortragen, mal das Wort "Schadensersatz" fallen lassen - und abwarten, was der/die meint. Eine DAB könnte möglicherweise dazu führen, dass in der Gerichtesvollzieherverteilerstelle demnächst Deine / Eure Sachen nicht eben schneller bearbeitet werden ... ich spreche aus Erfahrung!
Mit diesem Gericht haben wir nicht übermäßig viel zu tun, was ZV-Sachen angeht.
Und mit dieser Gerichtsvollzieherin habe ich in dieser Sache auch zum ersten Mal zu tun gehabt.
Außerdem kann ich ja jetzt nicht nochmal 1 Jahr zuwarten, bis die gute Frau sich mal wieder ans Telefon traut oder mir mitteilt,
dass das Auto schon längst verkauft wäre...
Habe die DAB gestern mal vorbereitet und meinem Chef hingelegt. Mal schauen, was er dazu meint...
Mancher wirft seinen schlechten Argumenten noch ein Stück seiner Persönlichkeit hinten nach, wie als ob jene dadurch richtiger ihre Bahn laufen würden und sich in gerade und gute Argumente verwandeln ließen...

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Adelia
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#15

02.10.2012, 08:23

Vielleicht kannst du noch in der DAB darum bitten, ob nicht ein anderer GVZ die Angelegenheit übernehmen könnte.
Miu
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#16

02.10.2012, 08:25

Ich hab das mal so da rein geschrieben:

Es wird daher beantragt,

die Obergerichtsvollzieherin X anzuweisen, die Angelegenheit nunmehr innerhalb einer Frist von 10 Tagen entsprechend dem Auftrag zum Abschluss zu bringen.

Hilfsweise wird beantragt,

der Obergerichtsvollzieherin X diese Zwangsvollstreckungsangelegenheit zu entziehen und einen anderen Gerichtsvollzieher mit der kurzfristigen Durchführung zu beauftragen.

Für diesen Fall wird beantragt,

die Obergerichtsvollzieherin X anzuweisen, die vorschussweise eingezahlten € 600,00 unverzüglich zurückzuerstatten.

Mancher wirft seinen schlechten Argumenten noch ein Stück seiner Persönlichkeit hinten nach, wie als ob jene dadurch richtiger ihre Bahn laufen würden und sich in gerade und gute Argumente verwandeln ließen...

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