Sachpfändung - 1 Jahr unbearbeitet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Miu
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#1

01.10.2012, 10:43

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe gerade eine Akte auf dem Tisch liegen, in der wir am 19.05.2011 einen Sachpfändungsantrag (Pfändung eines Audis) gestellt haben.
Am 01.06.2011 wurden wir duch die GV'in zur Zahlung eines Vorschusses i.H.v. € 600,00 zur Deckung der Kosten aufgefordert.
Zahlung erfolgte am 08.06.2011.
Seither ist nichts mehr passiert! Ich habe die GV'in am 27.09.2011 um Sachstandsmitteilung gebeten.
Am 09.12.2011 rief sie hier an und teilte mit, dass sich der Pkw nicht beim Schuldner befinden würde und ich daher die Ergänzung der EV beantragen solle.
Das habe ich am 12.12.2011 getan und seitdem jeden Monat an die Sachpfändung und die Ergänzung erinnert bzw. um Sachstandsmitteilung gebeten!

So langsam kann ich mir die Pfändung wohl in die Haare schmieren!? Der Antrag ist über 1 Jahr alt!!!
Meint Ihr, dass hier eine DAB angebracht wäre???
Die Akte nervt!!!
:wut
Mancher wirft seinen schlechten Argumenten noch ein Stück seiner Persönlichkeit hinten nach, wie als ob jene dadurch richtiger ihre Bahn laufen würden und sich in gerade und gute Argumente verwandeln ließen...

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#2

01.10.2012, 10:57

Antwortet sie dir denn auf deine Sachstandsanfragen? Hast du sie mal angerufen und um Mitteilung des Sachstandes gebeten?!
Miu
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#3

01.10.2012, 10:58

Sie antwortet nicht!
Ans Telefon ist sie quasi nicht mehr zu bekommen und wenn einmal der Hörer abgenommen wird und ich mich melde, wird sofort aufgelegt und danach ist belegt...
Mancher wirft seinen schlechten Argumenten noch ein Stück seiner Persönlichkeit hinten nach, wie als ob jene dadurch richtiger ihre Bahn laufen würden und sich in gerade und gute Argumente verwandeln ließen...

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#4

01.10.2012, 11:00

Na das ist aber wirklich nett. :pfeif
Ich würde aufgrund der Reaktionen auf deine Sachstandsanfragen eine DAB fertigen.

Aufgrund der langen Bearbeitungszeit kann es eh schon möglich sein, dass das Auto bereits verkauft ist oder der Schuldner weggezogen ist.
Miu
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#5

01.10.2012, 11:02

So ein Mist, wirklich!!! :motz
Jetzt noch eine -vielleicht bisschen doofe- Frage:
Ich hab noch nie eine DAB eingereicht! :oops: Gibt's für sowas Muster bzw. muss ich etwas Bestimmtes beachten???
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#6

01.10.2012, 11:09

Nein eigentlich nicht. Du schickst ein Schreiben an das zuständige Gericht. Bei mir stand damals

"Hiermit legen wir DAB gegen den GVZ ...ein.

Begründung:

...."
H.Stummeyer
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#7

01.10.2012, 11:33

Miu hat geschrieben:Sie antwortet nicht!
Ans Telefon ist sie quasi nicht mehr zu bekommen und wenn einmal der Hörer abgenommen wird und ich mich melde, wird sofort aufgelegt und danach ist belegt...
Unglaublich. Solche "Kollegen" sind eine Schande für unseren Berufsstand. :(
H.Stummeyer
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#8

01.10.2012, 11:36

Miu hat geschrieben:Sie antwortet nicht!
Ans Telefon ist sie quasi nicht mehr zu bekommen und wenn einmal der Hörer abgenommen wird und ich mich melde, wird sofort aufgelegt und danach ist belegt...
Unglaublich. Solche "Kollegen" sind eine Schande für unseren Berufsstand. :(
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#9

01.10.2012, 11:37

H.Stummeyer hat geschrieben:
Miu hat geschrieben:Sie antwortet nicht!
Ans Telefon ist sie quasi nicht mehr zu bekommen und wenn einmal der Hörer abgenommen wird und ich mich melde, wird sofort aufgelegt und danach ist belegt...
Unglaublich. Solche "Kollegen" sind eine Schande für unseren Berufsstand. :(

Das stimmt allerdings. Vielleicht kann man dann auch den Unmut einiger ReFa´s/ReNo´s verstehen.
Miu
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#10

01.10.2012, 12:00

H.Stummeyer hat geschrieben:Unglaublich. Solche "Kollegen" sind eine Schande für unseren Berufsstand. :(
Naja, wir wissen ja, dass es auch anders geht... :wink:
Aber in diesem Fall finde ich es so unwahrscheinlich nervig, da das Auto ja nicht unbedingt wertvoller wird, wenn man über 1 Jahr mit der Pfändung wartet...
Jetzt klemme ich mich mal hinter diese DAB! Mal schauen, ob das was wird! :wink:
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