Pfändung unter Privatanschrift einer Firma

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA-mw
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#1

20.09.2012, 12:25

Hallo,

ich habe einen Schuldner der unter .... UG firmiert. Unter der angegebenen Geschäftsadresse ist die Firma nicht mehr ansässig. Jetzt muss ich unter der Privatanschrift einen Pfändungs- und Verhaftungsauftrag starten.

Wie muss ich da richtigerweise den Schuldner benennen.

Nur z.b. Max Müller, Mozartstr. ..., ........München

oder

Haustechnik UG, Max Müller, Mozartstr. ..., ..... München

??

Vielen Dank
samsara
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#2

20.09.2012, 13:11

Max Müller, Mozartstraße .., ... München, als GF. der Haustechnik UG.
RA-mw
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#3

20.09.2012, 14:54

Vielen Dank
RA-mw
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#4

21.09.2012, 12:02

Wie gestaltet sich eigentlich die Sache wenn es bei der Firma um eine GmbH & Co. KG handelt und man unter der Privatanschrift die e. V. abnehmen lassen muss?!

Danke
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Anahid
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#5

26.09.2012, 12:03

Bei einer GmbH & Co. KG müsstest Du praktisch der Reihe nach gehen. Also erst über die GmbH und wenn das nicht geht, über die Privatanschrift des GF.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RA-mw
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#6

27.09.2012, 09:48

Das habe ich versucht.

Jetzt habe ich unter der Privatadresse vollstreckung und den Schulnder so bezeichnet:

Müller GmbH & Co. KG, .....88131 ...., ges. vertreten durch die GF....

Wie schreibt man es richtig, weil der GV mir jetzt mitteilte, dass unter der Anschrift der Schuldner nicht zu ermitteln ist.

Hätte ich richtigerweise schreiben müssen:

Name der GF, GF der Firma Müller GmbH & Co. KG, ....88131 Lindau....??

Danke
Pitt
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#7

27.09.2012, 10:01

... als GF der ... GmbH, diese wiederum handelnd als persönlich haftende Gesellschafterin der Müller GmbH & Co. KG
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