Zwangsvollstreckung - Herausgabe Laptop von der StA

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ReNoAzubine
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#1

26.09.2012, 09:17

Ich hätte da mal wieder einen Fall bei dem ich total auf dem Schlauch stehe :oops: und hoffe, dass mir einer von euch netterweise helfen kann.

Unsere Schuldnerin hat unsere Mandantin um einen ordentlichen Batzen Geld betrogen und ist in der Zwischenzeit wegen dieses Betruges rechtskräftig verurteilt und in Haft.
Unsere Mandantin versucht nun natürlich irgendwie an ihr Geld zu kommen.
Wir haben bereits sämtliche Konten gepfändet und haben von der StA Mitteilung erhalten, dass ein neuer Laptop der Schuldnerin beschlagnahmt wurde.
Unsere Mandantin will nun also diesen Laptop (nicht das Geld für den Laptop, sondern das Gerät an sich). Also habe ich recherchiert und einen "Vollstreckungsauftrag auf Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen gemäß § 883 ZPO" verfasst, welcher der StA nun auch durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Nun kam ein Schreiben der StA, dass der Antrag ins Leere geht, da hier ein Antrag auf Pfändung im Rahmen der Mobiliarvollstreckung oder ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss nötig gewesen wäre. :shock:

Zum einen meine Frage: Stimmt das oder hätte die StA den Laptop an den Gerichtsvollzieher herausgeben müssen und weigert sich völlig zu Unrecht?

Zum anderen: Wenn die StA tatsächlich Recht hat, hat dann einer von euch schon einmal eine Pfändung im Rahmen der Mobiliarvollstreckung oder einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss (ohne Überweisungsbeschluss!) gemacht und hätte eine Vorlage dafür?

Bitte, bitte helft mir, denn ich bin total ratlos!

:thx
sansibar
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#2

26.09.2012, 09:43

Die Herausgabevollstreckung ist da wohl tatsächlich falsch, denn eure Mandantin hat ja kein eigentliches Recht an genau diesem Laptop, sondern will die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung ihrer Geldforderung.
"Pfändung im Rahmen der Mobiliarvollstreckung" heißt doch ganz einfach, dass du dem Gerichtsvollzieher einen Sachpfändungsauftrag erteilst und ihn darauf hinweist, dass er diesen bei der Staatsanwaltschaft an diesem Laptop ausführen soll. Dann nimmt er das Ding in seine Pfandkammer mit und du kannst einen Antrag auf "anderweitige Verwertung" (statt Versteigerung) stellen - hab grad kein Gesetz greifbar -, mit dem eure Mandantin sich das Ding übereignen lassen kann gegen Anrechnung auf den Schuldbetrag.
Grüße - sansibar
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