hallo zusammen,
wir sind auf der Beklagtenseite, das Urteil lautet : der Beklagte zahlt xxx Betrag zug um zug gegen herausgabe einer Sache.
Kann ich auf der Beklagtenseite eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen um dann dieses Gerät zu bekommen.
vollstr. Ausfertigung
Du kannst, wenn der Nachweis der Zahlung erbracht werden kann, damit die vollstreckbare Ausfertigung bzgl. Herausgabeanspruch beantragen!
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- Forenfachkraft
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Dankeschön, gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Beklagtenvertreter eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern kann.
Mein Chef hatte das schon bei Gericht angefragt. Dann kam ein Schreiben mit der Bemerkung zurück, dass keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.
Auf meine telefonische Anfrage, hatte mir die Justizbeschäftigte gesagt, dass sie das nicht genau weiss, und war sich auch unsicher. Daraufhin hat Sie den Vorsitzenden gefragt, dieser hat ihr das dann so gesagt, dass es für uns keine gibt.????
Mein Chef hatte das schon bei Gericht angefragt. Dann kam ein Schreiben mit der Bemerkung zurück, dass keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.
Auf meine telefonische Anfrage, hatte mir die Justizbeschäftigte gesagt, dass sie das nicht genau weiss, und war sich auch unsicher. Daraufhin hat Sie den Vorsitzenden gefragt, dieser hat ihr das dann so gesagt, dass es für uns keine gibt.????
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Kann nicht sein. Mach es einfach schriftlich, so wie Ernie gesagt hat: weiß die Zahlung nach und beantrage die Erteilung einer vollstreckbaren. Das kann nicht sein, dass Ihr dafür jetzt wieder klagen müsstet, denn dafür ist es ja ein Zug um Zug Urteil.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.