Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Chantal123
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#1

20.09.2012, 12:54

Hallo!

ich weiß nicht, in welches Thema das gehört aber wahrscheinlich ist die Frage hier richtig:

Ich soll einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung beauftragen. Soweit komme ich noch mit. Jedoch soll ich jetzt auch noch mit der Wegnahme und Verfahrung der Schlüssel (da der Vermieter der Schlüssel nicht herausgeben wollte) den GV beauftragen! Soll ich das in einem Schreiben formulieren oder wie mache ich das am besten jetzt?

VIELEN DANK SCHON EINMAL!
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sansibar
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#2

20.09.2012, 13:12

Ja, ich würde das als einheitlichen Auftrag machen. Meinst du mit Verfahrung Verwahrung? Wieso bzw. wann soll der Schlüssel denn an euren Mandanten herausgegeben werden?
Grüße - sansibar
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Chantal123
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#3

20.09.2012, 13:17

OOps..ja ich meinte Verwahrung!

Okay, vielen Dank, dann mache ich das einfach mal so, mal sehen. :) Dankeschön

Erst zum 01.10. bekommen unsere Mandanten die Schlüssel
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#4

20.09.2012, 16:32

ABer hast du denn dann schon einen Herausgabeanspruch???
Grüße - sansibar
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