Sorry, aber nun muss ich doch mal auch eine Lanze für die Gerichtsvollzieher brechen. In meiner über 20jährigen Berufserfahrung hatte ich nur ein einziges Mal ein Problem mit einem Gerichtsvollzieher. Ansonsten waren die immer überaus kooperativ. Und dass die nicht permanent erreichbar sein können, versteht sich wohl von selbst. Man kann nicht eine Zwangsvollstreckung durchführen, den Schuldner vor sich stehen haben und in einer Tour telefonieren. Das versteht sich doch von selbst.
In der heutigen Zeit gibt es genügend Wege, einen Gerichtsvollzieher in Eilfällen zu erreichen. Wenn es nicht telefonisch klappt, so haben sie doch meistens ein Fax. Dann muss man eben sein Anliegen schriftlich vortragen. Und in den seltensten Fällen ist die Sache so wichtig, dass sie nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten könnte.
GVZ - keine Rechnung ?!
- AnjaO
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Hier sind GVZ's unde OGVZ's im Forum angemeldet ? Ich bin Überrascht
Ich bestreite ja nicht, dass GVZ's auch über Handy zu erreichen sind, dass ist sicherlich oft der Fall. Fraglich ist nur immer, ob ein GVZ, wenn er außerhalb seines Büros und sicherlich ohne die mich betreffenden Unterlagen unterwegs ist, immer die nötigen Auskünfte geben kann, die man dann so braucht.
Da nützt dann das Handy leider auch nicht viel. Und da ich an den Sprechtagen nicht die Einzige bin, die ihn erreichen will und muss und nebenher auch noch die "Laufkundschaft" des GVZ mit dazu kommt, ist auch in diesen wenigen Stunden im Büro ein Erreichen nicht immer einfach.
Das GVZ im allgemeinen Sehr nett und kooperativ sind, kann ich aber auch bestätigen
Ich bestreite ja nicht, dass GVZ's auch über Handy zu erreichen sind, dass ist sicherlich oft der Fall. Fraglich ist nur immer, ob ein GVZ, wenn er außerhalb seines Büros und sicherlich ohne die mich betreffenden Unterlagen unterwegs ist, immer die nötigen Auskünfte geben kann, die man dann so braucht.
Da nützt dann das Handy leider auch nicht viel. Und da ich an den Sprechtagen nicht die Einzige bin, die ihn erreichen will und muss und nebenher auch noch die "Laufkundschaft" des GVZ mit dazu kommt, ist auch in diesen wenigen Stunden im Büro ein Erreichen nicht immer einfach.
Das GVZ im allgemeinen Sehr nett und kooperativ sind, kann ich aber auch bestätigen
Passierschein A 38
- Sarah22
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Ich möchte ja nicht meckern, und finde es auch schön, dass ihr euch so toll austauschen könnt Jedoch bräuchte ich Hilfe zu diesem Thema und die Sprechzeiten der GVZ sind eher weniger das Thema Also hat jemand noch eine Idee? Ein Kollege meine ich soll es mit der Erinnerung gegen Art und Weise der ZV probieren.... aber ich weiß nicht, ob das so richtig passt.... Ideen? Daanke
- Soenny
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Vielleicht wäre es auch sinnvoll, wenn du den Link zu der "Vorgeschichte" mal hier einstellst
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- Sarah22
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Das stimmt wohl
Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
So Sollten noch Fragen sein, weil ich mich mal wieder komisch ausgedrückt habe, einfach fragen
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- Soenny
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Zuerst würde ich der Mandantschaft oder wem auch immer (im anderen Fred hast du geschrieben, daß ihr die Kosten zahlt) dringend raten, die Kosten zu zahlen, bevor durch eine weitere Vollstreckungsmaßnahme weitere Kosten auflaufen. Dann würde ich ggf. mal bei dem Gläubiger die KR anfordern, denn der muß die auch haben.
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Aber so gesehen wissen wir ja nicht was wir da bezahlen würden, da wir ja nur den Gesamtbetrag der GVZ-Kosten haben und keine genaue Aufstellung.... Und auch der GVZ müsste doch wenigstens eine Durchschrift von seiner Rechnung haben oder nicht? Versteh nicht, wieso er die uns nicht kurz schickt...
- Soenny
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Weil er der Meinung ist, daß der Kostenansatz korrekt ist und er wird die Forderung auch vollstrecken gegen eure Mandantin. Von daher würde ich wie vorgeschlagen zunächst verfahren und dann die Prüfung nach Erhalt der Kostenaufstellung vornehmen.
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meinst du wir bekommen die rechnung, wenn er die Kosten bei unserer Mandantschaft vollstreckt hat? Finde das etwas taj keine ahnung, was für ein Wort man da nimmt, aber ich bezahlt doch nicht auf etwas, wo ich nicht einma weiß worauf genau, verstehst du wie ich das meine? Wir müssen doch wissen, wie die 46 euro entstanden sind, und ob die überhaupt (in vollem Umfang) gerechtfertigt sind.... Anwälte müssen auch genau auflisten, was sie abrechnen, wieso nicht die GVZ? bzw dieser?
- Soenny
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Dann bekommt ihr vielleicht die alte Rechnung und die neue über die Kosten der weiteren Vollstreckung!meinst du wir bekommen die rechnung, wenn er die Kosten bei unserer Mandantschaft vollstreckt hat?
Wer hat denn die "Rechnung" bekommen? Die Mandantschaft? Ihr? Im Normalfall gibt es für den Gläubiger ein Protokoll über die ZV, ruf da an und frag nett nach, ob sie dir die Rechnung schicken, wo ist das Problem?
Ich würde aber auf keinen Fall riskieren, daß der GV wegen der Kosten erneut bei der Mandantin vollstreckt und diese dann noch mehr Kosten zahlen muß.
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