Zug-um-Zug- - KfZ gegen Ausgleich Darlehenskonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cornelia
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#1

18.09.2012, 19:52

Hallo zusammen,
also Zug-um-Zug ZV ist ja OK, aber wie macht man das, wenn man Zug-um-Zug KFZ-Rückgabe gegen Zahlung von Betrag x auf das Darlehenskonto hat ?
Wär für ein paar Hinweise (oder Lösungen :pfeif ) echt dankbar ! Dank Euch !!
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Soenny
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#2

18.09.2012, 19:55

Hast du mal über die Suchfunktion probiert? Das Thema, zwar nicht mit Darlehen, aber normale Zahlung hatten wir schon sehr oft hier. Wurde Annahmeverzug festgestellt?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
cornelia
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#3

19.09.2012, 06:15

Ja, hab ich gemacht und 12 Seiten durchgeforstet. Aber da ist es nur - wie Du schon gesagt hast - mit normaler Zahlung. Nur das denke ich nicht, dass das hier zutrifft. Es muss ja mit dieser Überweisung irgendwie anders laufen. Ob der GV das Geld in Verwahrung nimmt und dann überweist ? Ich habe keine Ahnung ..
Kathi_85
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#4

19.09.2012, 08:35

Das ist ein normaler ZV Antrag mit dem Text:

überreiche ich anliegend das Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Fahrzeuges Marke ..., Typ ..., Fahrzeug-Ident.-Nr. ..., Farbe: ..., vollstreckbaren Vergleich des Landgerichts Saarbrücken vom ..., Az: ... mit Vollstreckungsklausel zum Anbieten des Pkws und mit dem Auftrag wegen der nachstehenden berechneten Gesamtforderung zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung durchzuführen.

Wegen dieser Forderung sowie der Kosten für diesen Antrag und der weiterhin anfallenden Zinsen beauftrage ich Sie mit der Zwangsvollstreckung.

Des weiteren wird beantragt:

• von der Pfändung von Sachen, an denen Eigentum Dritter bekannt oder zweifelsfrei ist, Abstand zu nehmen;
• die vom Gläubiger unter Eigentumsvorbehalt gekauften und gelieferten Sachen zu pfänden, § 811 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5 7 ZPO;
• die Taschen- bzw. Kassenpfändung vorzunehmen;
• falls der Schuld¬ner ein Kfz be¬sitzt, wird be¬an¬tragt, dies zu pfän¬den;
• den Arbeitgeber, sonstige Ansprüche und Vermögenswerte, insbesondere Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Banken, Lebensversicherungen im Falle erfolgloser oder unzureichender Pfändung festzustellen;
• eine Vorpfändungsbenachrichtigung gem. § 845 Abs. 1 ZPO zu erlassen und zuzustellen, sofern Ansprüche des Schuldners gegen Dritte bekannt werden und eine sofortige Beschlagnahme geboten erscheint;
• falls bereits eine vorrangig wirksame Pfändung in einen Vermögensgegenstand vorliegt, beantrage ich, die Anschlußpfändung durchzuführen, § 826 ZPO
• bloße Zahlungszusagen oder Scheckzahlungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu akzeptieren oder trotzdem sofort zu pfänden;
• keine Einstellung gem. § 63 GVGA vorzunehmen, es sei denn, dass der Schuldner amtsbekannt ohne Arbeit ist;
• falls der Schuldner angemessene Ratenzahlung anbietet bin ich damit einverstanden, dass der jeweilige Versteigerungstermin nach dem Ermessen des Gerichtsvollziehers verlegt wird;
• Mit einer Ratentilgung nach fruchtloser Pfändung im Rahmen des § 806 ZPO bin ich einverstanden.
• Die Zustimmung zu einem evtl. Verwertungsaufschub gem. § 813 ZPO behalte ich mir vor; ich bitte in jedem Falle um Benachrichtigung.
• Zahlungen sind ausschließlich an mich zu leisten und Nachnahmen nur bei mir zu erheben.
• Ich bitte um Übersendung eines vollständigen Pfändungsprotokolls, auch bei amtsbekannter Vermögenslosigkeit des Schuldners.
usw.
cornelia
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#5

19.09.2012, 17:20

Toll, hab ganz vielen Dank !!
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