Pfändung Erbanteil, Eintragung im Grundbuch erfolgt und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Daniela31
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#1

28.08.2012, 13:55

Hallo,

ich weiß dieses Thema wurde schon mehrfach besprochen, habe aber soweit nichts gefunden was so richtig passt. Also Folgendes:

Wir haben einen Erbanteil im Wege eines Pfübs gepfändet. Nun liegt mir ein Grundbuchauszug vor in dem steht:
"Erbanteil betreffend xx am Nachlass von xx gepfändet für die xx. Beschluss vom 10.05.2012 (AG XX, Az...) eingetragen am: 08.08.2012. "

Per Pfüb hatte ich folgendes beantragt:

"......

wird wegen der in nachstehendem Forderungskonto näher bezeichneten und berechneten Forderung(en) in Höhe von insgesamt

1.774,59 € zuzüglich

1. etwaiger weiterer Zinsen gemäß nachstehendem Forderungskonto
2. der Zustellkosten dieses Beschlusses

gepfändet wird:

1. der angebliche Miterbenanteil der Schuldnerin an dem Nachlass des verstorbenen xx gem. Erbschein vom 02.05.2008 (Amtsgericht Hohenschönhausen, xxx) mit dem weiteren Miterben und Drittschuldner

xxx

2. Die Ansprüche und Rechte der Schuldnerin gegen den Drittschuldner auf Auseinandersetzung des Nachlasses und Teilung der Nachlassmasse, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist.

3. Das Recht der Schuldnerin auf Auskunft und Bestand des Nachlasses.

Der gepfändete Erbteil und die gepfändeten Ansprüche werden der Gläubigerin zur Einziehung überwiesen.

Ferner wird angeordnet, dass die der Schuldnerin bei der Auseinandersetzung zukommenden beweglichen Sachen an einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwertung durch öffentliche Versteigerung herauszugeben sind.

Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an die Schuldnerin nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einzuziehen. "

Ich weiß allerdings jetzt nicht was ich damit anstellen kann. Wie kommt unsere Mandantin am besten an ihre Forderung. !!!

Für jede Hilfe bin ich dankbar. Hab die Akte jetzt schon 1 Woche hier liegen und komme einfach nicht weiter !!!

:roll:
Geiselmann
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#2

28.08.2012, 18:35

Der nächste Schritt wäre die Teilungsversteigerung des Grundstücks.
Ob dies bei der Forderung sinnvoll ist muss anhand des Grundbuchs geprüft werden.
Man könnte sie ja mal gegenüber den Miterben androhen...

S. Geiselmann
Daniela31
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#3

18.09.2012, 10:20

So habe nun dem Miterben gegenüber angedroht, dass wir die Teilungsversteigerung durchführen würden, wenn er nicht zahlt. Allerdings ist hierauf keine Reaktion erfolgt. Was mache ich nun. Muss ich mir nun nochmal einen Grundbuchauszug besorgen ? Ich habe ja schon einen, aber dort steht halt nichts drin, außer dass es ein Gebäude mit Freifläche in Höhe von 687 m2 ist - und die Erben halt !!! :roll:
Jupp03/11

#4

18.09.2012, 10:33

Zunächst sollte geprüft werden, welche Belastungen bereits bestehen. Dieses ist ohne weiteres möglich, da ja nach dem Vortrag Grundbuchauszug vorliegt.
Daniela31
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#5

18.09.2012, 10:51

Ja und was mach ich nun ? Wie gesagt im Grundbuchauszug der mir vorliegt, steht nichts weder Belastungen noch sonstiges. !!!!
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Liesel
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#6

18.09.2012, 10:57

Teilungsversteigerung beantragen.
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Daniela31
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#7

18.09.2012, 10:59

Ok, sowas habe ich noch nie gemacht. Hat jemand ein Muster ? Welche Kosten kommen auf unsere Mandantin zu !? Ich müsste vorab ja nachfragen ob - aufgrund der Kosten - überhaupt Einverständnis hiermit besteht ?!!.

Vielen Dank schomal.
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