Vollstreckungsbescheid + streitiges Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Julianchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 27.01.2010, 10:49
Software: RA-Micro

#1

07.09.2012, 22:21

Hallo, ich habe folgende Frage:

Wir haben gegen Gesamtschuldner das Mahnverfahren beantragt. Die eine Schuldnerin hat Widerspruch eingelegt, der Schuldner nicht. Gegen ihn haben wir jetzt den VB und ich möchte vollstrecken. Meine Frage ist, was wenn wir erfolgreich vollstrecken und das streitige Verfahren anders ausgeht? Sollten wir eine Sicherheit hinterlegen?

Wie wird das woanders gelöst? Hat jemand den praktischen Tipp?
Jupp03/11

#2

08.09.2012, 20:06

Warum wird denn überhaupt bereits jetzt das streitige Verfahren durchgeführt? Warten, bis der VB rechtskräftig ist und dann dran.
Julianchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 27.01.2010, 10:49
Software: RA-Micro

#3

08.09.2012, 22:00

wir haben noch keine Anspruchsbegründung eingereicht. VB ist mittlerweile rechtskräftig. also besser mit der anspruchsbegründung noch warten?
Jupp03/11

#4

08.09.2012, 22:03

Ich würde zunächst erstmal vollstrecken. Der andere läuft nicht weg. Verjährung ist natürlich zu beachten.
Julianchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 27.01.2010, 10:49
Software: RA-Micro

#5

08.09.2012, 22:09

Ok vielen Dank für den Tipp.
Antworten