Hallo alle zusammen! Ich bin eifrige Mitleserin und Sucherin hier im Forum, war bis jetzt aber noch nicht angemeldet. Habe jetzt ne Stunde im Internet recherchiert, aber meine Frage ist leider noch nicht beantwortet. Daher dachte ich, melde ich mich doch mal in diesem schlauen Forum an.
So, nun der Sachverhalt:
Wir haben vor einigen Jahren einen Titel für unsere Mandantin (eine GbR mit 3 Gesellschaftern) erwirkt.
Nun ist in der Zwischenzeit 1 Gesellschafter aus dieser GbR ausgeschieden, die anderen beiden sind weiterhin tätig. Es ist kein neuer Gesellschafter dazu gekommen.
Wir sollen nunmehr einen erneuten Vollstreckungsversuch gegen die Schuldnerin starten.
Meine Frage ist, ob ich aufgrund des Ausscheidens des einen Gesellschafters zwingend eine Titelumschreibung durchführen lassen muss??
Meine Chefin hat mich beauftragt zu recherchieren, ob dies erforderlich ist oder nicht. Daher wäre es super nett, wenn ihr mir auch die gesetzliche Grundlage für das FÜR oder GEGEN geben könntet. Dann kann ich ihr das besser präsentieren