Hallo Zusammen,
ich hab nun folgendes Problem:
Wir haben im Juni einen Pfüb erstellt, der an die Bankfiliale in Regensburg zugestellt werden sollte. Nunmehr haben wir vom GVZ erfahren, dass diese "dicht gemacht" hat. Nun meine Frage, müssen wir den Pfüb neu (mit richtigen Bezeichnung der Hauptfiliale in Berlin) an den GVZ in Berlin schicken der den Pfüb dann zustellt oder reicht es den "vorhanden Pfüb" an den GVZ in Berlin zu schicken? Bzw. muss ich da auf irgendwelche laufende Fristen achten? So viel ich weiß, gibt es nur eine Monatsfrist beim vorläufigen Zahlungsverbot.
Vielen Dank im Voraus
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Bankfiliale (Drittschuldner) "dicht gemacht"
Du pfübst doch letztendlich bei der Bank und nicht bei der Filiale - von daher würde ich sagen, dass da nix veranlasst werden muss. Wahrscheinlich ist den PÜ zwischenzeitlich eh in der entsprechenden Pfändungsabteilung der Bank gelandet
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Den Pfüb an den Drittschuldner haben wir leider wieder vom GVZ zurückbekommen mit dem Vermerk, dass die Filiale geschlossen wurde und die Hauptfiliale in Berlin ist
Je individueller der Mensch, desto kleiner die Schar der verwandten Seelen.
Ok, hab ich vorhin wohl überlesen
Ich würde den einfach mit der Bitte um ZU an die GV-Verteilerstelle in Berlin schicken, wegen Adressänderung des DS. Da der DS an sich sich ja nicht geändert hat, sondern nur die Adresse, sollte das kein Problem sein
Ich würde den einfach mit der Bitte um ZU an die GV-Verteilerstelle in Berlin schicken, wegen Adressänderung des DS. Da der DS an sich sich ja nicht geändert hat, sondern nur die Adresse, sollte das kein Problem sein
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Super Vielen Dank fürs weiterhelfen
Rein aus Neugierde, wenn sich die Rechtsform ändern sollte, müsste ich den Pfüb wahrs. neu machen oder?
Rein aus Neugierde, wenn sich die Rechtsform ändern sollte, müsste ich den Pfüb wahrs. neu machen oder?
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