Allerdings hat der GVZ den Auftrag auch an den RA des Schuldners zugestellt, obwohl das (natürlich) nicht beantragt war und ja auch keiner weiß, ob der noch bevollmächtigt ist. Der GVZ rechnet nun auch die Zustellung an den RA ab. Liege ich jetzt ganz daneben, wenn ich das bei ihm moniere? Die Zustellung an den RA war doch völlig überflüssig.
Außerdem führt der GVZ in seiner Rechnung 9,00 EUR für Schreibauslagen auf, aber Kopien müssen doch bei einem ZV-Auftrag nicht gemacht werden, oder?
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)