Anteilspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Hedi
Forenfachkraft
Beiträge: 180
Registriert: 14.05.2011, 20:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#11

28.08.2012, 21:31

Das ist schön!
Jupp03/11

#12

28.08.2012, 21:36

Hedi hat geschrieben:Das ist schön!
Da denken aber andere ganz anders drüber. :mrgreen: :twisted:
Hedi
Forenfachkraft
Beiträge: 180
Registriert: 14.05.2011, 20:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#13

28.08.2012, 21:41

Ich bin jedenfalls froh!
Hedi
Forenfachkraft
Beiträge: 180
Registriert: 14.05.2011, 20:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#14

29.08.2012, 08:54

Oh man, komm hier nicht weiter. Chef hat gesagt "man wächst mit den Aufgaben". Also nix mit "Akte zum Chef". Gericht hat geschrieben: Nach Beendigung der Gütergemeinschaft ist vor der Auseinandersetzung die Zwangsvollstreckung in das Geamtgut nur zulässig, wenn beide Ehegatten zur Leistung oder ein Ehegatte zur LEistung und der andere zur Duldungder Zwangsvollstreckung verurteilt sind, § 743 ZPO. Ob man da mal bei Gericht anrufen kann und fragen, was ich hier tun soll. oder kommt das blöd?!
Jupp03/11

#15

29.08.2012, 11:41

Ich verweise noch einmal auf Beitrag 8 und wäre für ein Einstellen dankbar.
Hedi
Forenfachkraft
Beiträge: 180
Registriert: 14.05.2011, 20:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#16

04.09.2012, 10:29

Also mittlerweile weiß ich sicher, dass ich eine Anteilspfändung nach § 860 II ZPO machen muss. Hat jemand sowas schon einmal gemacht und hat einen Vordruck?!
Antworten