Hallo
ich habe durch Zufall die Mieterin einer Schuldnerin ausfindig gemacht (in der letzten eV stand noch, dass sie kostenfrei bei ihren Eltern wohnt). Nun hat sie eine Wohnung und wie gesagt die Mieterin ist bekannt. Eine erneute Abgabe der eV bzw. Nachbesserung geht nicht, weil ich schon einen Haftbefehl habe, den aber mein Chef nie vollstrecken würde Nun ja, kann ich denn jetzt die Mietzahlungen der Schuldnerin an den Drittschuldner pfänden? Also als Drittschuldner praktisch die Vermieterin angeben? Ob eine Kaution gezahlt wurde weiß ich leider nicht.
Vielleicht habt ihr ja einen Tipp für mich
Liebe Grüße
Mietzahlungen pfänden
- Soenny
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Etwas wirr was du da schreibst Ist die Schuldnerin Mieterin oder ist sie Vermieterin?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Du kannst Mieten nur pfänden, wenn dein SU der Vermieter ist!
Bei dir klingt das so, als ob deine SU nunmehr eine Wohnung angemietet hat (aber insgesamt klingt der Sachverhalt irgendwie etwas wirr, sorry).
Du kannst die Mietkaution (falls gezahlt) und die möglichen Nebenkostenrückerstattungen pfänden, DS ist dann der Vermieter.
Bei dir klingt das so, als ob deine SU nunmehr eine Wohnung angemietet hat (aber insgesamt klingt der Sachverhalt irgendwie etwas wirr, sorry).
Du kannst die Mietkaution (falls gezahlt) und die möglichen Nebenkostenrückerstattungen pfänden, DS ist dann der Vermieter.
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also ich sehe das so, dass deine Schuldnerin Mieterin ist
du kannst keine Mietzahlungen an die Vermieterin pfänden
aber evtl. Guthaben aus der BK-Abrechung, Kautionen etc.
wobei immer die Gefahr besteht, dass sozusagen aufgerechnet wird, weil oft auch Mietschulden bestehen
du kannst keine Mietzahlungen an die Vermieterin pfänden
aber evtl. Guthaben aus der BK-Abrechung, Kautionen etc.
wobei immer die Gefahr besteht, dass sozusagen aufgerechnet wird, weil oft auch Mietschulden bestehen