Mandant hat Verbraucherinsolvenzverfahren laufen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#11

22.08.2012, 15:48

:thx Ich werd's Cheffe mal hinlegen zur Prüfung.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

22.08.2012, 15:50

Wir sehen aufgrund dieser Aussage von solchen Strafanzeigen lieber ab. Fehlt uns noch, dass ein Mandant entsprechende Anzeige erstattet und wir dann am Schluss die Gelackmeierten sind.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#13

22.08.2012, 15:53

Die Verurteilung auf so eine Strafanzeige verbessert aber ungemeint die Ausgangsposition für die Feststellung, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung stammt. Deswegen machen wir das bisher ganz gerne. 8)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#14

22.08.2012, 16:05

Ich mache das für meine Mandanten gegen Schuldner auch, aber eben nicht für uns selbst. Auch wenn es uns wahnsinnig ärgert, dass die Möglichkeit für einen Rechtsanwalt ausgeschlossen sein soll; wenn es schon auf der Seite unserer eigenen Kammer steht, lässt man lieber die Finger davon :mrgreen:
Zuletzt geändert von Anahid am 23.08.2012, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
minime
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 03.11.2010, 08:26
Beruf: Rechtspflegerin beim AG

#15

23.08.2012, 12:21

Während der 6 Jahre ist jegliche Vollstreckung unzulässig, es sei denn, die Ausnahmen von § 89 Abs. 2 InsO greifen.
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2734
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#16

23.08.2012, 14:40

minime hat geschrieben:Während der 6 Jahre ist jegliche Vollstreckung unzulässig, es sei denn, die Ausnahmen von § 89 Abs. 2 InsO greifen.
Nein, das stimmt so nicht. Wie oben bereits geschrieben gilt der § 89 InsO nur "während des Verfahrens". Und das Vollstreckungsverbot über die ganzen 6 Jahre gilt nur für Insolvenzgläubiger und selbst für die gibt es nach dem Abschluß des Verfahrens den § 294 Abs. 1 InsO


Beitrag #4
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... treckung-w" target="blankährend-der-Wohlverhaltensperiode-des-InsO-Verfahrens&p=69685&viewfull=1#post69685
Beitrag #11 + 12
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... treckung-w" target="blankährend-Wohlverhaltensphase&p=747613&viewfull=1#post747613
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Antworten