Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Pfändungsaufgabe wo ich nicht weiß wie. Nach einem abgeschlossenen Vergleich kam keine Zahlung vom Gegner. Der Gegner ist ein Onlinevertrieb. Die Kunden können dort mit Mastercard oder Visa bezahlen. So entsteht ja von dem Onlineunternehmen ein Anspruch bei dem Mastercard- oder Visacard-Unternehmen auf Zahlung der Verkaufssumme. Diesen Anspruch soll ich jetzt pfänden. Hat jemand irgendeine Ahnung wie das gehen soll und an wen richte ich diese Pfändung?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Nala
Pfändung der Forderung gegenüber Mastercard/Visa
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So ein ähnliches Thema hatte wir hier schon mal.
Es gibt leider mehrere Abrechnungsstellen in Deutschland für Visa und Mastercard die jew. Drittschuldner sind/wären.
Wenn die Forderung sehr hoch ist, würde ich es versuchen, bei kleineren Forderungen eher nicht.
Vielleicht kannst Du mal bei der Bank deines Vertrauens anrufen und fragen, ob die wissen, wer alles die Abrechnungen vornimmt, vielleicht ist das auch örtlich/regional unterteilt.
Gibt es bei dem Online-Handel noch andere Möglichkeiten der Zahlung?
Es gibt leider mehrere Abrechnungsstellen in Deutschland für Visa und Mastercard die jew. Drittschuldner sind/wären.
Wenn die Forderung sehr hoch ist, würde ich es versuchen, bei kleineren Forderungen eher nicht.
Vielleicht kannst Du mal bei der Bank deines Vertrauens anrufen und fragen, ob die wissen, wer alles die Abrechnungen vornimmt, vielleicht ist das auch örtlich/regional unterteilt.
Gibt es bei dem Online-Handel noch andere Möglichkeiten der Zahlung?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Gibt es da keinen Hauptsitz von Mastercard oder Visa?
schau mal hier:
http://www.mastercard.com/de/uebermaste ... essum.html
m.E. müssen die angeschlossenen Unternehmen dort ein Verrechnungskonto haben, um Mastercardzahlungen akzeptieren zu können.
schau mal hier:
http://www.mastercard.com/de/uebermaste ... essum.html
m.E. müssen die angeschlossenen Unternehmen dort ein Verrechnungskonto haben, um Mastercardzahlungen akzeptieren zu können.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.
- Bino
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Das Problem ist tatsächlich, dass man nicht weiß, welches Kreditkartenunternehmen dahinter steckt.
Ich habe mal eine Verdachtspfändung gemacht und sogar bei zweien der nachfolgenden Unternehmen ins Schwarze getroffen, weil ich lange im Internet recherchiert hatte, dass das die Gängigsten sind.
- ConCardis GmbH, vertr. d. d. GF, Solmsstraße 4, 60486 Frankfurt a. M.,
- Euro Kartensysteme GmbH, vertr. d. d. GF, Solmsstraße 6, 60486 Frankfurt/Main,
- B+S Card Service GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main.
Hier ist noch eine Liste mit anderen Unternehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie: ... nternehmen" target="blank
Einige Banken selbst bieten den Service aber auch schon an.
Gepfändet wird dann der angebliche Anspruch des Schuldners als Vertragsunternehmer gegen das Kreditkartenunternehmen auf gegenwärtige und zukünftige Vergütungen aller Art, insbesondere auf Bezahlung der Kaufpreise für Wareneinkäufe und Vergütung für Dienstleistungen. Von der Pfändung umfasst ist der Anspruch bzw. das Recht auf Erteilung von Abrechnungen.
Ich habe mal eine Verdachtspfändung gemacht und sogar bei zweien der nachfolgenden Unternehmen ins Schwarze getroffen, weil ich lange im Internet recherchiert hatte, dass das die Gängigsten sind.
- ConCardis GmbH, vertr. d. d. GF, Solmsstraße 4, 60486 Frankfurt a. M.,
- Euro Kartensysteme GmbH, vertr. d. d. GF, Solmsstraße 6, 60486 Frankfurt/Main,
- B+S Card Service GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main.
Hier ist noch eine Liste mit anderen Unternehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie: ... nternehmen" target="blank
Einige Banken selbst bieten den Service aber auch schon an.
Gepfändet wird dann der angebliche Anspruch des Schuldners als Vertragsunternehmer gegen das Kreditkartenunternehmen auf gegenwärtige und zukünftige Vergütungen aller Art, insbesondere auf Bezahlung der Kaufpreise für Wareneinkäufe und Vergütung für Dienstleistungen. Von der Pfändung umfasst ist der Anspruch bzw. das Recht auf Erteilung von Abrechnungen.