Überweisungsbeschluss nach Sicherungsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Arigab
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#1

14.08.2012, 16:59

Hallo an Alle,

irgendwie stehe ich wie der Ochse vorm Berg, wie man so schön sagt. Ich habe auch schon das Forum und das Internet durchsucht -bin aber nicht so wirklich schlau geworden-. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Ich habe eine Sicherungsvollstreckung nach § 720 a ZPO durchgeführt -Pfändung aus Einspeisevertrag elekt. Energie-. So weit so gut.

Nun soll ich den Überbeschluss beantragen. Bezüglich des Überweisungsbeschlusses hab ich Muster gefunden. Was mir allerdings Kopfzerbrechen bereitet, ist die Freigabe der hinterlegten Beträge bei Gericht (§§ 720 a Abs. 2, 930 Abs. 2 ZPO). Kann ich hier formlos den Satz mitbeifügen:

Ferner wird mit diesem Beschluss um Freigabe der gepfändeten Beträge, welche durch den Drittschuldner XY, beim zuständigen Amtsgerichts hinterlegt wurde, gebeten.

Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen...

:thx Arigab
Geiselmann
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#2

15.08.2012, 18:15

Hallo,

der Schuldner leistet die Sicherheit zur Abwendung der ZV, § 720a Abs. 3 ZPO.
Damit ist die ZV unzulässig.
Für die hinterlegten Beträge richtet sich das Herausgabeverfahren nach § 109 ZPO.

S. Geiselmann
Arigab
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#3

15.08.2012, 23:39

Hallo S. Geiselmann,

vielen Dank für die Antwort. Bislang hatte ich noch keinen Vollstreckung in der Art.

Durch den Schuldner wurde keine Sicherheit zur Abwendung der ZV hinterlegt.

Ich werde morgen beim zuständigen Gericht anrufen und das entsprechende Aktenzeichen erfragen.

:thx :thx :thx
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