Wann muss Pfüb beim DS eingehen, vorher ZV veranlasst?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hawin-84
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#1

15.08.2012, 15:16

Ich habe schon wieder ein Problem.

Ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot gemacht, dieses wurde dem DS am 16.07.2012 zugestellt. Es muss ja immer diese 1-monatige Frist eingehalten werden. Muss jetzt der Pfüb beim DS bis spätestens zum 16.08. eingehen? Wenn ja, wird das aber knapp für mich.
mrsgoalkeeper
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#2

15.08.2012, 15:38

ja. Du kannst ein weiteres vzv hinterherschieben, das wahrt aber nicht den Rang.
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Hawin-84
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#3

15.08.2012, 15:47

Muss denn der Pfüb einen Monat später beim DS eingehen?
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#4

15.08.2012, 15:49

:?:
mrsgoalkeeper hat geschrieben:ja.
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Anahid
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#5

17.08.2012, 08:46

Der PFÜB muss nicht zwingend einen Monat später beim DS eingehen. Das VZV friert erstmal die Leistungen für 4 Wochen ein. Du kannst 50 VZV hinschicken und nie einen PFÜB. Das wäre natürlich unsinnig, weil Du aus dem VZV auch niemals Geld bekommst, es sei denn, der Schuldner zahlt freiwillig. Außerdem wäre das mit den Kosten so ein Problem. Die wären wohl auch nicht durch den Schuldner zu übernehmen.

Die Regel ist: Du lässt ein VZV zustellen und beantragst gleichzeitig den PFÜB. Sollte der PFÜB jetzt nicht innerhalb der 4 Wochen, die Zustellung des PFÜB erfolgen können, weil z.B. das Vollstreckungsgericht sich viel Zeit lässt, den zu erlassen, dann kannst Du, um nicht die Leistungen freizugeben, ein weiteres VZV hinterherschieben.

Wie unsere Torhüterin schon schreibt, wahrt ein VZV aber nicht den Rang. Ist ein anderer Gläubiger schneller mit der Pfändung als Du, hast Du leider Pech gehabt.
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#6

17.08.2012, 09:23

*klugscheißmodus an* @anahid: mach aus den 4 Wochen einen Monat und wir sind einer Meinung :mrgreen: *klugscheißmodus aus*
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#7

17.08.2012, 09:55

Na das freut mich doch, wenn wir dann einer Meinung sind :wink:
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