Hallo,
wir haben einen Titel, wonach der Beklagten Strauch und Baum entfernen muss.
Dies wurde bislang nicht veranlasst, nun wünscht unserandant die ZV.
Bitte wie? Habt Ihr Begriffe nach denen ich lesen muss? Zwangsgeld dürfte wohl
nicht in Frage kommen.
Vollstreckung Baumfällung
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Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, § 887 ZPO.
S. Geiselmann
S. Geiselmann