Mietkaution pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schnehasi
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#1

30.07.2012, 16:16

Hallo zusammen,

ich möchte die hinterlegte Mietkaution einer Schuldnerin pfänden.

Nun brauche ich ja zuerst die Herausgabe nach 836 Abs. 3 ZPO. Bei wem muss ich den Herausgabeanspruch pfänden? Bei meinem Schuldner oder beim Vermieter?

Stimmt es, dass dann in meinem Pfüb selbst der Drittschuldner die Bank ist bei welcher die Kaution hinterlegt wurde?

Weis jemand, wie das bei großen Wohnbaugesellschaften gehandhabt wird? Wird hier auch ein Sparbuch für jeden Mieter auf einer Bank angelegt oder verwahrt das die Wohnbaugesellschaft irgendwie selbst?

Fragen über Fragen, ich weis. Bitte bitte helft mir!

LG Schnehasi
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Pepples
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#2

30.07.2012, 17:00

:kopfkratz Bevor ich doch eine Herausgabe pfänden kann, muss ich doch mal den Anspruch an sich pfänden. Das liest sich nicht so, als hättest Du das schon getan. :ka

Es muss übrigens nicht immer ein Sparbuch angelegt werden. Es gibt auch Bürgschaften oder die Anlage auf einem separaten Konto usw.

Die hinterlegte Kaution wird beim Vermieter gepfändet, er ist Drittschuldner. In aller Regel erhälst Du aber daraus nicht sofort eine Befriedigung, sondern erst bei Beendigung des Mietverhältnisses sofern der Vermieter keine eigenen Ansprüche an die Kaution stellt.
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#3

30.07.2012, 17:29

Danke vorab für die schnelle Antwort!

Kann ich den Herausgabeanspruch nicht über den § 836 Abs. 3 ZPO pfänden oder ist das wieder was anderes?
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#4

30.07.2012, 17:49

Ich zitier mich mal selber.
Bevor ich doch eine Herausgabe pfänden kann, muss ich doch mal den Anspruch an sich pfänden.
Heißt, erst die Kaution pfänden und dann möglicherweise die Herausgabe aus dem erlassenen Pfüb vollstrecken. Aber das wird nicht klappen, weil regelmäßig Vermieter erstmal mögliche eigene Rechte an der Kaution anmelden.
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#5

30.07.2012, 23:14

:zustimm Erstmal die Kaution pfänden.
Hatte damit aber leider auch noch nie wirklich Erfolg :?
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Ernie

#6

31.07.2012, 08:00

Am besten Du pfändest gleichzeitig das Guthaben aus Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung mit.
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