Uns als Streitverkündete liegt ein vollstreckbarer Kfb vor. Das zugrundeliegende Urteil ist nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Hat die vorl. Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung Auswirkungen auf die ZV aus dem vorliegenden Kfb? Bin grad etwas überfordert
Kfb für Streitverkündeten
- *jiris*
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Ja, zur ZV entweder Sicherheit leisten oder die Rechtskraft des Urteils abwarten.
Du hast auch die Möglichkeit, zunächst die Sicherungspfändung nach § 720a ZPO zu betreiben.
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- *jiris*
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Na dann, Rechtskraftvermerk holen und los geht's
Viel Erfolg!!
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Zuletzt geändert von *jiris* am 31.07.2012, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
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