FamR, Vollstreckung Zwangsgeld nun Zwangshaft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RAService
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#1

26.07.2012, 12:42

Hallo,

Zwangsgeldbeschluss, ZV mittels GV wurde eingeleitet.

Hier hat der Schuldner antragsgemäß die EV abgegeben.

Was ist nun zu veranlassen, wenn ich den Schuldner
in zwangshaft sehen möchte oder muss ich einen Haftbefehl
beantragen?
lisa19
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#2

26.07.2012, 14:13

meines Wissens nach kann man doch nur die Haft beantragen wenn der Schuldner nicht zum Termin erscheint oder die Abgabe verweigert :S § 901 ZPO
Bin dann mal das Einhorn füttern.. :mist

... :niveau
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Cindi
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#3

26.07.2012, 16:23

Außerdem entscheidet das Gericht darüber, ob Zwangsgeld oder Zwangshaft angeordnet wird. Da haben wir wenig Einfluss drauf.
RAService
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#4

26.07.2012, 20:53

Hä?
Ich habe den Zwangsgeldbeschluss, ersatzweise Zwangshaft.
Die ZV ist erfolglos. Nun will ich die Zwangshaft´vollstrecken.
Soweit ich gelesen habe, muss ich nur einen Haftbefehl beim
Prozessgericht beantragen und dann an den GV einen Verhaftungs-
auftrag stellen. Der GV liefert dann den Schuldner direkt bei der JVA
ab. So nu habe ich beim googeln jedoch auch gelesen, dass ich hie
erneut einen 1) PKH Antrag (unsere Mdtin ist PKH-Mandat) für den VA stellen muss und 2) der
Gläubiger die Kosten der Unterbringung zu tragen hat :shock: ?
Nu bin ich zur Erkenntnis gelangt, dass ich unbedingt die Erfahrung
einer Kollegin benötige, die dies schon einmal durchexesiert hat.
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