Pfändung selbständiger Finanzberater

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA-mw
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#1

18.07.2012, 09:31

Hallo,

hat schon mal jemand bei einem Schuldner gepfändet, der als Zweig seines Geschäftes Finanzdienstleistungen angab.?

:thx
RA-mw
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#2

19.07.2012, 10:22

Hatte noch niemand den Fall?

:wink2
sunny1
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#3

19.07.2012, 10:55

Warum sollte hier der Geschäftszweig eine Rolle spielen, da davon auszugehen ist, dass es sich hierbei um eine Einzelfirma handelt und dementsprechend ebenfalls das Privatvermögen in die Haftung fällt.
RA-mw
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#4

19.07.2012, 10:58

Wie müsste da dann die Pfändung richtig lauten?
sunny1
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#5

19.07.2012, 11:17

Na das ist doch die Frage was Du pfänden möchtest.

Wenn Du noch keine Ansätze hast machst Du einfach einen ZV/EV.
Der Titel lautet doch sicherlich auf den Schuldner direkt.
RA-mw
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#6

19.07.2012, 11:32

die E. V. hat er geleistet und ist selbständig als Finanzberater. Er firmiert unter Finanzservice
tiko73

#7

19.07.2012, 11:40

Na, dann müsstest du ja auch im Ergänzungsblatt die Auftraggeber drinstehen haben (falls du nicht nen GV erwischst, der das Blatt lt. eigener Aussagen "nie" ausfüllen lässt). Die sind dann deine DS. Du pfändest die Ansprüche aus (Finanz-)Dienstleistung.
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Bino
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#8

19.07.2012, 13:25

Der schließt doch bestimmt auch Versicherungen für seine Kunden ab. Entweder arbeitet er dann für eine oder aber (was oft der Fall ist) für mehrere Versicherungen. Wenn Du die Versicherungen kennst, kannst Du seine Provision pfänden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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