Taschengeldpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA-mw
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#1

18.06.2012, 12:01

Hallo,

ich habe eine Forderung gegen die Frau. Sie ist Hausfrau, keine Kinder und er verdient 2.300,00 €. Mehr Angaben habe ich leider nicht.

Kann ich da ein Taschengeld pfänden?

:thx
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Anahid
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#2

18.06.2012, 12:59

Bei dem Einkommen würde ich es auf jeden Fall versuchen. Da müsste eigentlich was übrig bleiben. Aber eine genaue Berechnung kann ich Dir dazu nicht machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RA-mw
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#3

19.06.2012, 10:05

Ja, aber leider weiss ich auch noch nicht so genau wie da vorzugehen ist :(
RA-mw
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#4

25.06.2012, 10:47

Weiss jemand genau wie die Berechnung dazu aussieht, weil das muss ja vorgetragen werden soviel ich richtig gesehen habe.
silvester
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#5

25.06.2012, 11:41

Taschengeldanspruch richtig berechnen

Bitte Suchfunktion benutzen!
RA-mw
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#6

25.06.2012, 14:28

Das ist ja quasi ein Pfändungsantrag auf beding pfändbare Bezüge. Aber Gerichtskosten oder so müssen da keine beigefügt werden?
RA-mw
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#7

25.06.2012, 14:47

Ich habe jetzt bissi was zusammen geschrieben, aber einen entsprechenden Antrag habe ich leider noch nicht gefunden.

Kann mir viel. jemand einen solchen zukommen lassen?

Vielen Dank
ReFa 2201
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#8

17.07.2012, 13:52

Hello,

hab auch eine Frage zu dem Thema. Und zwar soll ich eine solche Taschengeldpfändung vornehmen. Läuft das jetzt so ab, dass ich einen PfÜb gegen den Ehemann bzw. dessen Arbeitgeber der Schuldnerin erlasse? Dafür müsste ich aber wissen, wo der Ehemann arbeitet. Ist er verpflichtet uns das darzulegen?
Oder mache ich das komplett anders?
Habe iwie noch keine richtige Lösung gefunden bisher :S

Vielen lieben Dank :)
samsara
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#9

17.07.2012, 14:04

Drittschuldner ist der Ehemann.
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