Hallo,
ich habe eine Forderung gegen die Frau. Sie ist Hausfrau, keine Kinder und er verdient 2.300,00 €. Mehr Angaben habe ich leider nicht.
Kann ich da ein Taschengeld pfänden?
Taschengeldpfändung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17658
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Bei dem Einkommen würde ich es auf jeden Fall versuchen. Da müsste eigentlich was übrig bleiben. Aber eine genaue Berechnung kann ich Dir dazu nicht machen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 17.07.2012, 13:45
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hello,
hab auch eine Frage zu dem Thema. Und zwar soll ich eine solche Taschengeldpfändung vornehmen. Läuft das jetzt so ab, dass ich einen PfÜb gegen den Ehemann bzw. dessen Arbeitgeber der Schuldnerin erlasse? Dafür müsste ich aber wissen, wo der Ehemann arbeitet. Ist er verpflichtet uns das darzulegen?
Oder mache ich das komplett anders?
Habe iwie noch keine richtige Lösung gefunden bisher :S
Vielen lieben Dank
hab auch eine Frage zu dem Thema. Und zwar soll ich eine solche Taschengeldpfändung vornehmen. Läuft das jetzt so ab, dass ich einen PfÜb gegen den Ehemann bzw. dessen Arbeitgeber der Schuldnerin erlasse? Dafür müsste ich aber wissen, wo der Ehemann arbeitet. Ist er verpflichtet uns das darzulegen?
Oder mache ich das komplett anders?
Habe iwie noch keine richtige Lösung gefunden bisher :S
Vielen lieben Dank