RSV will Titel , Mandant nicht ....
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Und dann? Müßte der Mandant ja trotzdem wieder selbst vollstrecken. M.E. müßte nur mal jemand die RSV darauf hinweisen, daß das Quotenvorrecht zu beachten ist, und im Fall des Vollstreckungserfolgs zunächst Zahlung an den Mandanten/VN zu leisten ist.
das habe ich getan bevor ich mich hier her gewandt habe, aber die RSV besteht "gemäß Versicherungsbedingungen auf die Übersendung der Titel / Unterlagen".
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Naja, die RSV kann ja auch gern selbst vollstrecken. Sie muß eben nur zuerst an den VN zahlen, falls Gelder fließen. Drücke ich mich wirklich so unverständlich aus?
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Aber dann müsste man vielleicht über Jahre noch Kontakt zur RSV halten, ob sie mit ihrer Vollstreckungsmaßnahme Erfolg hatte. Und gerade dies will der Mdt ja wohl in diesem speziellen Fall nicht.Adora Belle hat geschrieben:Naja, die RSV kann ja auch gern selbst vollstrecken. Sie muß eben nur zuerst an den VN zahlen, falls Gelder fließen. Drücke ich mich wirklich so unverständlich aus?
Letztendlich müsste also Mdt entscheiden: vertraut er der RSV wenigstens insoweit, dass diese bei ZV-Erfolg den ihm gemäß Quotenvorrecht zustehenden Anteil noch auskehrt? Dazu ist sie schließlich verpflichtet, egal wie gut oder schlecht das Verhältnis ist.
Ansonsten würde ich die Titel "splitten" lassen, siehe meinen Beitrag (#3).
Wir haben das jedenfalls schon mal so gemacht.