e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RA-mw
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#1

10.07.2012, 11:50

Hallo,

ich habe einen Schuldner der ist als Hilfsarbeiter tätig ist und nur 80 Std. monatlich arbeitet. Er ist geschieden und hat zwei Kinder.

Es ist ja schon fragwürdig warum er so wenig arbeitet, oder?

Leider sehe ich keine Möglichkeiten irgendwie an ihn ranzukommen!?

:thx
Spkie
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#2

10.07.2012, 11:51

ist das Verzeichnis frisch??
RA-mw
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#3

10.07.2012, 11:53

Von 2011. Habe eben beim Arbeitgeber angefragt und da arbeitet er noch zu den Daten.
Spkie
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#4

10.07.2012, 11:55

ich leider acuh...
zwar könnte man ohnverschleierung gletend machen, aber das ist zu schwierig nachzuweisen....
da würde ich lieder darauf verzichten
also meines Erachtens, keine Möglichkeit!
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Bino
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#5

10.07.2012, 13:28

Verdient er denn auch zu wenig, um sich und die beiden Kinder zu ernähren?
Was bekommt er denn - zusammen mit dem Kindesunterhalt - raus?
Wenn das zuuuuuu wenig erscheint, würde ich ihn ja die EV ergänzen lassen. Dann soll er mal erläutern, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
RA-mw
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#6

10.07.2012, 13:59

Er verdient 9,50 brutto die Stunde und arbeitet 80 std. im Monat. Also sehr komisch
Hoppla
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#7

10.07.2012, 15:41

Wir hatten auch mal so einen Fall ... haben da ewig hin und her gestritten mit dem und auch mit den GVZ´s ... aber er konnte immer wieder durch sämtliche Schlupflöcher erklären, wie er sein Leben finanziert.

Nur Toast essen mit Marmelade ... all so ein Blödsinn haben wir uns anhören dürfen. Es ist sehr schwierig da etwas rauszubekommen.

Letzendlich haben wir Strafanzeige erhoben, die Polizei und die STA haben gut ermittelt und dann herausgefunden dass der "P...." noch ein Haus in Österreich hat ...
Der hatte enorme Mietschulden bei unserem Mandanten und wir hatten drei Titel gegen ihn vorliegen ... also es lohnt sich schon dran zu bleiben! Meistens wissen die GVZ´s auch mehr als in der EV steht ... ich telefoniere immer mit denen ;-)
Hoppla
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#8

10.07.2012, 15:41

Ach ja, er war GF bei einer Firma und verdiente angeblich EUR 400,00 und bekommt es bar ...
hat aber zwei Kinder denen er Naturalunterhalt bezahlt, das Reihenhaus in dem er lebt gehört seiner Lebensgefährtin ...

:evil: ich ärger mich jetzt noch über den Typ :evil:
RA-mw
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#9

10.07.2012, 15:49

Mh, weiss auch noch nicht was ich tun soll. Weil Kinder hat er auch....
sunny1
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#10

11.07.2012, 08:42

Hat er denn sonst keine anderen pfändbaren Sachen?

Man muss ja nicht immer den AG pfänden, wenn er kein P-Konto hat, kann auch das gepfändet werden.
Ggf. auch die Altersrente.

Evtl. muss Du auch prüfen, ob er ggf. ergänzende Leistungen Harz IV bekommt, da er rechnerisch ca. 500-600,00 € netto auf der Hand hat. Zusammen mit Kindergeld für zwei Kinder sind das ca. 968,00.
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