Nachbesserungsantrag - sind GV-Kosten berechtigt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RA-mw
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#11

09.07.2012, 21:23

Danke, komm leider von BW, da war mir das nicht gleich ganz klar :)

:oops:
d771072
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#12

09.07.2012, 22:01

Eine Nachbesserung ist immer kostenfrei.
Ich bin mir aber gar nicht so sicher, ob hier auch wirklich eine Nachbesserung gemeint ist. Aus anderen Beiträgen und der Praxis weiß ich, daß gern mal die Nachbesserung und die eV nach § 903 ZPO verwechselt wird. Die eV nach § 903 ZPO kostet ganz normale GV-Kosten
RA-mw
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#13

10.07.2012, 08:20

Nein es ist ganz konkret die Nachbesserung gemeint. Der Antrag nach § 903 kostet natürlich was, das ist mir klar.
silvester
Kennt alle Akten auswendig
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#14

10.07.2012, 10:03

d771072 ist zuzustimmen. Im Ergebnis sind hier keine Kosten zu zahlen.
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