Danke, komm leider von BW, da war mir das nicht gleich ganz klar
Nachbesserungsantrag - sind GV-Kosten berechtigt?
Eine Nachbesserung ist immer kostenfrei.
Ich bin mir aber gar nicht so sicher, ob hier auch wirklich eine Nachbesserung gemeint ist. Aus anderen Beiträgen und der Praxis weiß ich, daß gern mal die Nachbesserung und die eV nach § 903 ZPO verwechselt wird. Die eV nach § 903 ZPO kostet ganz normale GV-Kosten
Ich bin mir aber gar nicht so sicher, ob hier auch wirklich eine Nachbesserung gemeint ist. Aus anderen Beiträgen und der Praxis weiß ich, daß gern mal die Nachbesserung und die eV nach § 903 ZPO verwechselt wird. Die eV nach § 903 ZPO kostet ganz normale GV-Kosten