Schuldner verstorben - Ausschließungsbeschluss bekommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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attuj
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#1

04.07.2012, 11:34

Hallo!
Ich habe vom AG einen Ausschließungsbeschluss bekommen mit dem festgestellt wird, dass unsere Forderung gegen den Nachlass vorbehalten bleibt. Was mache ich jetzt damit?
Es gibt einen Nachlassverwalter.
Mache ich die Forderung dort noch einmal geltend oder kommt der von sich aus auf mich zu?
Danke schon an dieser Stelle
Gruß attuj
Jupp03/11

#2

04.07.2012, 11:45

Die Forderung ist dort anzumelden. Keinesfalls darf der Titel in Urschrift beigefügt werden.
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attuj
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#3

04.07.2012, 12:10

Dankeschön - ich habe aber noch gar keinen Titel. Die Forderung wurde anhand einer offenen Rechnung dem Gericht gegenüber angezeigt. Dann gleiche Vorgehensweise?
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attuj
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#5

04.07.2012, 12:14

:thx
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