Pfändung Rentenansprüchen - Anspruch ab wann?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#11

22.06.2012, 08:24

Wenn du in der Pfändungstabelle schaust, steht doch 56,78 EUR.
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strange
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#12

22.06.2012, 10:23

die Rente wird am Monatsende für den folgenden Monat im Voraus bezahlt. Also ist am 25.05. die Rente für Juni beim Rententräger schon verarbeitet worden, also quase ausgezahlt. Ab Juli werdet Ihr berücksichtigt, also solltet Ihr Ende Juni den ersten pfändbaren Betrag erhalten... 56,78 € stimmen.

@Grommelie meine Pfändungstabelle kennt keine glatten Beträge und erst recht keine 86 euro.
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Thomas Manegold
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#13

22.06.2012, 10:33

Ah ok. Und warum können die das nicht einfach so schreiben?! :pfeif

Weil wenn dort steht "ab 01.07. - zum Monatsende wird gezahlt" gehe ich ja davon aus, dass das erste mal Ende Juli gezahlt wird.
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strange
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#14

22.06.2012, 11:54

hihi... die RV kann wohl selbst nicht schlauer sein, als ihre eigenen Textbausteine...
Nee, maßgeblich is ja der Anspruch... is egal, wann der gezahlt wird. Insofern hat die RV ja recht, anerkannt ab 01.07., nur sie zahlen eben Ende Juni den Anspruch für Juli aus und der Anspruch Juni war Ende Mai schon gezahlt und konnte nicht mehr berücksichtigt werden... bereits gezahlte Rente kann ja vom Gläubiger nicht mehr beansprucht werden.
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Thomas Manegold
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Kasimir1603
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#15

22.06.2012, 11:59

ach guck an. Wieder was dazugelernt :mrgreen: :thx
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#16

25.06.2012, 08:39

So haben jetzt noch einmal ein Schreiebn von der Stelle erhalten, die die Auszahlung veranlasst. Es steht drin, dass wir Ende Juli die Auszahlung für Juli erhalten.
Also heißt es, dass die den laufenden Monat am Ende auszahlen, so dass uns auf jeden Fall Juni doch zusteht.
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#17

25.06.2012, 10:17

Kann es sein, dass es sich um eine vertragliche Rentenversicherung handelt?
Mir ist nicht bekannt, dass die Dt. RV am Monatsende zahlt.

Wenn es so ist, würde ich auch auf Juni bestehen, da mit der Zustellung die Pfändung beim Drittschuldner bekannt wurde (dafür gibts ja ne Zustellung) und dann Ende Juni nicht mehr schuldbefreiend an den Schuldner geleistet werden konnte.

LG, berichte mal, wies ausgegangen ist
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Thomas Manegold
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#18

03.07.2012, 15:19

So ich habe jetzt NACH ERINNERUNG die Antwort erhalten, dass die Zahlungsregelung über die elektronische Datenverarbeitung abgewickelt wird und der Betrag daher ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt an uns überwiesen wird.

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich frech diese Antwort. Das kann doch nicht sein, dass ich erst nach zwei Monaten eine Auszahlung erhalte.

Wie kann ich das denn jetzt am besten formulieren?! Also ein ziemlich böses Schreiben?!
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#19

04.07.2012, 15:04

"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.07.2012.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde Ihnen am 25.05.2012 durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Eine Drittschuldnererklärung hätte bis zum 08.06.2012 abgegeben werden müssen. Eine Abgabe ist jedoch erst nach Erinnerung unsererseits am 13.06.12 erfolgt. Diese wurde auch erst mit Anschreiben vom 18.06.2012 versandt und uns am 21.06.2012 zugestellt.

Die Pfändung der Rente ab Juni hätte somit auch aufgrund einer elektronischen Datenverarbeitungsabwicklung berücksichtigt werden können. Von der Zustellung bis zur Absendung der Drittschuldnererklärung ist immerhin fast ein Monat verstrichen bzw. bis zur Auszahlung der Rente über einen Monat.

Wir fordern Sie daher auf, den pfändbaren Betrag der Junirente in Höhe von 42,78 EUR bis zum

14.07.2012

auf unser Konto bei der ... zu zahlen.

Da Sie sich mit der Zahlung in Verzug befinden, haben Sie gemäß § 286 BGB die unserer Mandantschaft entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Die Gebühren berechnen sich wie folgt:

Rechtsanwaltsgebührenrechnung

Gegenstandswert: 42,78 EUR
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 32,50 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 6,50 EUR
Zwischensumme netto 39,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 7,41 EUR
Zahlungsbetrag 46,41 EUR

Den Betrag haben Sie ebenfalls bis zum 14.07.2012 auf unser Konto bei der .... zu zahlen.

Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, Klage gegen Sie einzureichen.


Kann ich das so schreiben???!
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