Danke, H. Stummmeyer!
Das ist mir über Nacht auch klar geworden...
DANKE, da habe ich tatsächlich noch nie drüber nachgedacht, wieder was dazu gelernt
Kontopfändung ohne Kontonummer?
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Hallo,
kommt bei uns immer mal wieder vor, dass Schuldner Konten bei zwei verschiedenen Banken haben. Da wird dann alles in einen PfÜB gepackt. Und falls noch anderes zu pfänden ist (Lohn, Rente o.ä.), dann kommt das auch noch mit rein. Hat man halt ein paar mehr Drittschuldner.
VG, elli_m
kommt bei uns immer mal wieder vor, dass Schuldner Konten bei zwei verschiedenen Banken haben. Da wird dann alles in einen PfÜB gepackt. Und falls noch anderes zu pfänden ist (Lohn, Rente o.ä.), dann kommt das auch noch mit rein. Hat man halt ein paar mehr Drittschuldner.
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Denke daran, wenn Du zwei Drittschuldner hast, bekommtst Du auch 2 mal die Gebühren.
Es ist sogar besser, bei einer Kontopfändungen keine Nummer anzugeben. Denn falls der
Schuldner bei der Bank auch noch Sparbücher etc hat, kannst Du diese gleich mitpfänden.
Aber Achtung, dann muss auch ein Herausgabeanspruch bezüglich der Sparbücher in den Pfüb.
Viel Erfolg.
Es ist sogar besser, bei einer Kontopfändungen keine Nummer anzugeben. Denn falls der
Schuldner bei der Bank auch noch Sparbücher etc hat, kannst Du diese gleich mitpfänden.
Aber Achtung, dann muss auch ein Herausgabeanspruch bezüglich der Sparbücher in den Pfüb.
Viel Erfolg.
Wo steht das?Heidi52 hat geschrieben:Denke daran, wenn Du zwei Drittschuldner hast, bekommtst Du auch 2 mal die Gebühren.Es ist sogar besser, bei einer Kontopfändungen keine Nummer anzugeben. Denn falls der
Schuldner bei der Bank auch noch Sparbücher etc hat, kannst Du diese gleich mitpfänden.
Aber Achtung, dann muss auch ein Herausgabeanspruch bezüglich der Sparbücher in den Pfüb.
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Wo steht was? Das es doppelte Gebühren gibt habe ich in einem Kostenseminar gehört. Und es klappt.
Wir haben bei 3 Banken gepfändet und 3 x die Gebühren berechnet. Pfüb ist auch so erlassen worden.
Kontonummer geben wir grundsätzlich nie mit an.
LG
Heidi
Wir haben bei 3 Banken gepfändet und 3 x die Gebühren berechnet. Pfüb ist auch so erlassen worden.
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RVG § 22
Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.
- BGH, Beschluss vom 10.03.2011, VII ZB 3/10 -
gefunden im Forum, wurde von einem Rechtspfleger mitgeteilt. Hoffentlich hilfreich.
Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.
- BGH, Beschluss vom 10.03.2011, VII ZB 3/10 -
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- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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