Kontopfändung ohne Kontonummer?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jara
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#21

21.06.2012, 08:27

Danke, H. Stummmeyer!

Das ist mir über Nacht auch klar geworden... :oops:


DANKE, da habe ich tatsächlich noch nie drüber nachgedacht, wieder was dazu gelernt ;-)
elli_m77
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#22

21.06.2012, 20:21

Hallo,

kommt bei uns immer mal wieder vor, dass Schuldner Konten bei zwei verschiedenen Banken haben. Da wird dann alles in einen PfÜB gepackt. Und falls noch anderes zu pfänden ist (Lohn, Rente o.ä.), dann kommt das auch noch mit rein. Hat man halt ein paar mehr Drittschuldner.

VG, elli_m
Heidi52
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#23

21.06.2012, 21:16

Denke daran, wenn Du zwei Drittschuldner hast, bekommtst Du auch 2 mal die Gebühren.
Es ist sogar besser, bei einer Kontopfändungen keine Nummer anzugeben. Denn falls der
Schuldner bei der Bank auch noch Sparbücher etc hat, kannst Du diese gleich mitpfänden.
Aber Achtung, dann muss auch ein Herausgabeanspruch bezüglich der Sparbücher in den Pfüb.

Viel Erfolg.
:wink2
Jupp03/11

#24

21.06.2012, 21:23

Heidi52 hat geschrieben:Denke daran, wenn Du zwei Drittschuldner hast, bekommtst Du auch 2 mal die Gebühren.Es ist sogar besser, bei einer Kontopfändungen keine Nummer anzugeben. Denn falls der
Schuldner bei der Bank auch noch Sparbücher etc hat, kannst Du diese gleich mitpfänden.
Aber Achtung, dann muss auch ein Herausgabeanspruch bezüglich der Sparbücher in den Pfüb.

Viel Erfolg.
:wink2
Wo steht das?
Heidi52
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#25

21.06.2012, 21:48

Wo steht was? Das es doppelte Gebühren gibt habe ich in einem Kostenseminar gehört. Und es klappt.
Wir haben bei 3 Banken gepfändet und 3 x die Gebühren berechnet. Pfüb ist auch so erlassen worden.

Kontonummer geben wir grundsätzlich nie mit an.

LG
Heidi
tiko73

#26

22.06.2012, 08:25

In Frankfurt kriegt man das nicht durch mit den Gebühren pro DS.
samsara
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#27

22.06.2012, 08:30

Wenn man eine Konto-Nr. hat, sollte man die auch angeben, damit der Schuldner zweifelsfrei identifiziert werden kann. Ich schreiben immer: Kto-Nr. u.a.
Heidi52
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#28

23.06.2012, 17:06

RVG § 22
Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.
- BGH, Beschluss vom 10.03.2011, VII ZB 3/10 -

gefunden im Forum, wurde von einem Rechtspfleger mitgeteilt. Hoffentlich hilfreich.
:wink2
Jupp03/11

#29

23.06.2012, 17:20

Nach dieser Entscheidung gibt es aber keine doppelten Gebühren.
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#30

23.06.2012, 17:25

❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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