ich suche mich grade fast bis zur Verzweiflung. Vielleicht kann mir jmd. bei folgendem Problem helfen:
Ich habe einen Zusammenrechnungsbeschluss erwirkt. Der InsO-Schuldner erhält Pension und geht einem Aushilfsjob nach. Nun ist die Pension zwar weitestgehend gleichbleibend, die Einkünfte aus dem Nebenjob schwanken aber erheblich von 0 bis max. 400 euro. Praktisch läuft es so, dass der ArbG der Pensionskasse zur Berechnung des pfändbaren Betrages monatlich das "Steuerbrutto" mitteilt. Ist das so korrekt? Muss die Pensionskasse aus dem Steuerbrutto das bereinigte Nettoeinkommen selbst errechnen? Dieses ber. NettoEK entspricht dann aber nicht den an den Schuldner ausgezahlten Beträgen, da diese teilweise verrechnet werden in Folgemonate oder nachberechnet auf abgelaufene Monate
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Was ist maßgeblich für die Berechnung? Das was der Schuldner im jew. Monat ausgezahlt bekommt, oder das Steuerbrutto. Ich nehme mal an, dass es damit zu tun hat, dass der Arbeitgeber ja schon im Voraus die KV melden muss und bei Erstellung der Lohnabr. noch nicht weiß, was tatsächlich gearbeitet wird.
Wäre für nen Hinweis dankbar...
LG, strange