Gerichtskosten beifügen bei e.V.-Antrag?

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Rehlein39
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#1

06.09.2007, 10:38

Hilfe! Mußte lange keine ZV mehr machen, daher meine Frage: Müssen Gerichtskosten beim e.V.-Antrag beigefügt werden? 15,00 €?

Ist wahrscheinlich eine lächerliche Frage, aber ich weiß es halt nicht :oops:
StineP

#2

06.09.2007, 10:40

eV?? Da werden gar keine GK fällig!! 15 € gelten für den Pfüb!
mel3006
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#3

06.09.2007, 10:41

Hey,
es gibt keine lächerlichen Fragen. Das mit den 15,00 € verwechselst du gerade mit den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dort müssen 15,00 € GK eingezahlt werden.
Bei einem ZV-Auftrag mit Antrag auf Abgabe der e. V. müssen keine GKs eingezahlt werden. :)
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Rehlein39
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#4

06.09.2007, 10:43

Ok! vielen Dank für die schnellen Antworten!!
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