GVZin seit 10 Monaten krank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#21

18.06.2012, 13:01

Die DAB kann sich nicht gegen ein krankgeschriebenen GVin richten. Eventuell gegen den Vertreter im Amte oder die Dienstaufsicht, die es versäumte lenkend einzugreifen.
Benutzeravatar
Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 592
Registriert: 10.09.2008, 21:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#22

18.06.2012, 13:30

Mit diesem DABs bitte vorsichtig sein. Zwar ein ganz anderer Fall, geht mir aber heute noch nach.

Vor vielen Jahren, eines meiner Kinder besuchte die 3. Klasse der Grundschule, war die Klassenlehrerin plötzlich für längere Zeit nicht mehr im Unterricht. Da viele Stunden ausfielen, beschwerten wir Eltern uns. Es vielen weiterhin für mehrere Wochen die Stunden aus, bis dann endlich Ersatz kam.

Etwa 1 Jahr später erschien die "alte" Klassenlehrerin, berief einen Elternabend ein und erklärte ihr Fernbleiben.

Zu Beginn ihrer einjährigen Fehlzeit hat ihr Vater sich das Leben genommen. Im weiteren Verlauf erlitt sie durch diese Aufregung eine Fehlgeburt. Eines ihrer weiteren Kinder, das schwer herzkrank war, ist zusammen mit ihr und ihrem Ehemann nach Amerika zur Operation geflogen. Auf dem Weg ins Krankenhaus in den USA erlitt ihr Ehemann einen tödlichen Unfall und das kranke Kind starb wenige Tage nach der Operation ebenfalls noch in Amerika.

Und über diese Frau haben wir uns beschwert. Ich schäme mich heute noch - nach über 25 Jahren dafür.

Will damit sagen: Habt Verständnis für die GVin. Man ist nicht ohne Grund so lange krank.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8175
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#23

18.06.2012, 13:46

Niemand macht gegen die Kranke GVin eine DAB. Oder woraus liest Du das?
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#24

18.06.2012, 13:47

Die GVZin hat ja gar nicht dafür. Gegen sie will ich auch gar nicht vorgehen. Ich wollte nur wissen, wie ich die Verteilungsstelle dazu kriegen kann, einen Vertreter zu beauftragen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#25

18.06.2012, 15:53

Die Verteilerstelle wird sicherlich keinen Vertreter beauftragen. Die ist lediglich dazu da, die eingehende Post in die entsprechenden Postfächer der GVs zu verteilen.

Es gibt natürlich für jeden GV einen Vertreter, der im Urlaub oder Kranheitsfall in Eilsachen (z. B. Zustellungen, einstweilige Anordnungen etc) vertritt. Jedoch bleiben die "normalen" Vollstreckungsaufträge liegen. Diese befinden sich wahrscheinlich im Büro (evtl. des eigenen Wohnhauses) des kranken GVs. Dort kommt auch der Vertreter normalerweise nicht ran.

In diesem Fall sollte man sich an die Dienstaufsicht (Direktor des Amtsgerichts) wenden.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#26

18.06.2012, 16:21

:thx
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Antworten