Hallo,
ich habe hier ein VB von unserer Mandantin bekommen von 1998!!!. Jetzt musste ich feststellen, dass der VB noch gar nicht an den Schuldner zugestellt ist. Die Zustellung kann ich ja sicher durch das Gericht nachholen lassen. Aber ist da nicht die Forderung verjährt?
Kann mir jemand helfen?
Titel von 1998 noch nicht zugestellt
Verjährt würd ich nicht sagen, immerhin hat der Titel 30 Jahre Gültigkeit. Allerdings fällt mir da das Stichwort "Verwirkung" ein.
Eine ZU kannst du auch über den GV veranlassen. Das muss nicht übers Gericht erfolgen.
Eine ZU kannst du auch über den GV veranlassen. Das muss nicht übers Gericht erfolgen.