(Un-) zulässige Fragen Nachbesserung der eidesst Versicherun

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tiss
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#1

06.06.2012, 14:42

Hallo, liebe Leute,

ich habe folgendes Problem:

Der Schuldner gibt in der eV an, Geschäftsführer einer Limited zu sein, die ein Ladengeschäft betreibt, und gerade mal so viel zu verdienen, dass er unter der Pfändungsfreigrenze bleibt. Ich möchte (wenigstens) wissen, wem die Gesellschaft gehört, weil ich das Unternehmen in England nicht nachweisen kann. Gegen meine entsprechende Frage legt der Schuldner Widerspruch ein, das Gericht gibt ihm Recht.

Kennt jemand Literatur oder Präzedenzfälle? hat jemand Vorschläge oder Erfahrungen?

Any input will be highly welcome!

Vielen Dank!

Tiss
LG Tiss
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NORTHERN DINO
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#2

06.06.2012, 14:49

Ich könnte mir vorstellen, dass das Gericht die Frage als Ausforschungsversuch gewertet hat. Dann wird man auch nicht wirklich was mit einem Rechtsmittel.
Zuletzt geändert von 13 am 07.06.2012, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Honey911
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#3

06.06.2012, 23:39

Hat die Limited denn ihren Sitz in England oder wurde das ebenfalls nicht in der e.V. angegeben.

Normalerweise handelt es sich doch bei der Limited um den Arbeitgeber, deshalb verstehe ich nicht, warum der Schuldner Widerspruch eingelegen kann und diesem noch stattgegeben wird. Ich würde dann dem Gericht nochmals darlegen.

Ggf. würde ich eine Ergänzung der e.V. beantragen bezüglich der vollständigen Angabe des Arbeitgebers, damit Du dann ggf. einen PfüB gegen diesen machen kannst.

Also bei unseren Amtsgerichten hier in der Gegend habe ich damit keine Probleme.
silvester
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#4

08.06.2012, 09:30

Es ist doch völlig unerheblich, wem die Limited oder GmbH oder AG oder.... gehört. Kaum ein Schuldner wird die Frage nach dem Eigentümer beantworten können. Für eine Zwangsvollstreckung ist lediglich die korrekte Anschrift der Limited oder GmbH oder AG wichtig. Die Ablehnung der Frage ist durch den GV und das Gericht nur zu verständlich.
Ist die Anschrift der Firma hingegen nicht angegeben, so besteht ein Nachbesserungsgrund - und dieser geht durch.
Tiss
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#5

08.06.2012, 11:16

Danke!

Mal sehen, was ich draus machen kann.
LG Tiss
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