Diese Ansicht in allen Ehren!Doz hat geschrieben:Hinsichtlich der Haftung hast völlig Recht. Man könnte den Mandanten aber vielleicht die Varianten / Möglichkeiten aufzeigen die es so gibt und er kann sich entscheiden, welche für ihn die beste ist. oder?
Zwangsvollstreckungen sind ja auf die Dauer auch nicht billig.
Leider zeigt meine Erfahrung mit Kanzleien bislang, daß "Deibel komm raus" ZV-Aufträge (teilweise "nur wegen der vagen Möglichkeit, daß der bislang regelmäßig die eV abgebende Schuldner zu unvermutetem Vermögen gekommen ist") innerhalb der 3-Jahresfrist rausgeschoben werden. Daß Kombiaufträge fast schon ohne große Überlegung (so mein Eindruck) erteilt werden - weil es eben so schönes einfaches und schnelles Geld dafür gibt.
Manches Mal wurde dem Mandanten "vorgeschlagen", jetzt diese oder jene Maßnahme zu ergreifen - was diese kostet, was sie bringt... wurde, wenn überhaupt, in einem halben Nebensatz erwähnt. Der Mandant hingegen ging aufgrund seines gerade nicht vorhandenen Wissens um die ZV davon aus, daß die vorgeschlagene Maßnahme sicherlich das Beste sein würde. Schließlich will der Anwalt ja nur das Beste für seinen Mandanten und wird ihm nichts vorschlagen, das nicht zu seinen Gunsten ist!
bitte nicht verallgemeinern!
Eine Ausnahme, die ich erlebt habe, zeigte, daß die beitreibende Kanzlei eben nicht nur auf das Geld des Mandanten aus war, sondern das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behielt und dennoch oftmals erfolgreich war.
Aber sagt doch mal bitte ehrlich:
welche Kanzlei berichtet den Mandanten vorher, was sie jetzt für Möglichkeiten hätte und was diese etwa kosten würden?