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Nun brauch auch ich mal eure Hilfe. Es geht um Folgendes:
Mandantin lebt getrennt (noch nicht geschieden) und hat zwei Kinder. Kinder leben bei ihr, sind aber beim Mann familienmitversichert. Der Mann ist bei einer anderen Krankenkasse versichert als unsere Mandantin.
Nun hat der Mann offenbar Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Kinder nicht bezahlt. Unsere Mandantin bekommt nun ein Schreiben der Krankenkasse des Mannes mit der Mitteilung, dass ihr Konto (also das unserer Mandantin!) auf Grund der Rückstände gepfändet wurde.
Ich steh nun etwas im Wald... Meines Erachtens nach kann die Krankenkasse des Mannes doch nicht das Konto unserer Mandantin pfänden, wenn es um Rückstände gegen ihn geht?! Klar, unsere Mandantin ist erziehungsberechtigt und die Kinder leben bei ihr, sie sind aber beim Mann mitversichert. Woher nimmt die Krankenkasse also die Grundlage für die Kontopfändung bei der Frau?!
Vielen lieben Dank für eure Hilfe,
§§-Maus