Kontopfändung der Krankenkasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Paragraphenmaus00
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#1

30.05.2012, 15:06

Hallo ihr Lieben :-)

Nun brauch auch ich mal eure Hilfe. Es geht um Folgendes:

Mandantin lebt getrennt (noch nicht geschieden) und hat zwei Kinder. Kinder leben bei ihr, sind aber beim Mann familienmitversichert. Der Mann ist bei einer anderen Krankenkasse versichert als unsere Mandantin.

Nun hat der Mann offenbar Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Kinder nicht bezahlt. Unsere Mandantin bekommt nun ein Schreiben der Krankenkasse des Mannes mit der Mitteilung, dass ihr Konto (also das unserer Mandantin!) auf Grund der Rückstände gepfändet wurde.


Ich steh nun etwas im Wald... Meines Erachtens nach kann die Krankenkasse des Mannes doch nicht das Konto unserer Mandantin pfänden, wenn es um Rückstände gegen ihn geht?! Klar, unsere Mandantin ist erziehungsberechtigt und die Kinder leben bei ihr, sie sind aber beim Mann mitversichert. Woher nimmt die Krankenkasse also die Grundlage für die Kontopfändung bei der Frau?!


Vielen lieben Dank für eure Hilfe,
§§-Maus
Zuletzt geändert von Paragraphenmaus00 am 03.06.2012, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Paragraphenmaus00
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#2

01.06.2012, 09:17

Hat wirklich niemand eine Idee?? :-((
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Mietzemau
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#3

01.06.2012, 09:55

Mh...äh...was ich nicht verstehe, daher erlaub mir die Frage, wieso ist der Mann als eure Mandantin bei der Krankekasse versichert? Weiß sie das? Hat sie dazu ihr Einverständnis gegeben? Geht so was? Weiß die Krankenkasse das? Werden die Beträge von ihm eingezogen? Da versteh ich nur Bahnhof.
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#4

01.06.2012, 09:55

Wer ist denn Schuldner laut Bescheid?
Paragraphenmaus00
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#5

01.06.2012, 12:12

Mietzemau hat geschrieben:Mh...äh...was ich nicht verstehe, daher erlaub mir die Frage, wieso ist der Mann als eure Mandantin bei der Krankekasse versichert? Weiß sie das? Hat sie dazu ihr Einverständnis gegeben? Geht so was? Weiß die Krankenkasse das? Werden die Beträge von ihm eingezogen? Da versteh ich nur Bahnhof.
Ich versteh grad nicht sor ichtig, was du meinst :D
"Wieso ist der Mann als eure Mandantin bei der Krankenkasse versichert" ????? HÖH?

Er ist bei einer Krankenkasse, sie bei einer anderen.
Paragraphenmaus00
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#6

01.06.2012, 12:13

Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Wer ist denn Schuldner laut Bescheid?
Mandantin hat uns nur das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt und da teilen sie ihr lediglich mit, dass das Konto gepfändet wurde auf Grund rückständiger Beiträge der Kinder...
sansibar
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#7

01.06.2012, 12:15

§maus, in deinem Fred fehlte das Wort "andere", die Verwirrung von Mietzemau kommt von dir.
Grüße - sansibar
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#8

01.06.2012, 12:26

Dann würde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen. Wenn Sie nicht (Titel)schuldnerin ist geht die Pfändungsverfügung ins Leere und es passiert nix weiter.
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Mietzemau
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#9

01.06.2012, 12:28

Aaaah...danke Sansibar. Dann kann ich dem jetzt nachkommen. Aber da kann ich §Maus verstehen, ich ständ genauso dar. Weiß ja nicht, ob man das einfach wahllos pfänden kann, wenn beide Eltern erziehungsberechtigt sind. Sind ja auch beide verantwortlich für die. Auf der anderen Seite kann man wohl erwarten, dass auch die Mutter über Rückstände vor einer Pfändung informiert wird oder erst mal einen Titel oder dergleichen zugestellt bekommt.
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#10

03.06.2012, 20:31

Danke ihr Lieben und sorry wegen des vergessenen Wortes :-))

Letztlich rief die Mandantin am Freitag an und teilte mit, sie hätte die Rückstände jetzt beglichen und versucht, sich das Geld von den Schwiegereltern wieder zu holen :roll:

Dennoch hätte mich interessiert, was die Grundlage der Krankenkasse war... Titel brauchen die ja nicht, deswegen war dir ganze Sache wirklich kompliziert -.-
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