Zwangsvollstreckung gegen Freiberufler (Zahnarzt)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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fnr
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#1

30.05.2012, 15:12

Hallo,

ich wollte Fragen ob mir jemand bei meinem folgenden Problem helfen kann:

VB gegen Schuldner. Schuldner hat nun die EV abgegeben. Er ist Zahnarzt und gibt hier sein monatliches Einkommen mit 2000,00 EUR an. Er arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis.

Ist hier eine Kassenpfändung zulässig? Sein Konto ist auf 0,00 EUR. Eventuell wäre hier ein PfüB das Mittel der Wahl, möchte dem Mdt. aber auch keine unnötigen Kosten zumuten.

Hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt?

Besten Dank!
Jupp03/11

#2

30.05.2012, 15:21

Ist er selbständig oder angestellt?
fnr
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#3

30.05.2012, 15:30

Selbstständig
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#4

30.05.2012, 16:41

Spontan fällt mir dazu die kässenärztliche bzw. zahnärtzliche Vereinigung ein, ich meine das selbstständige Zahnärzte darüber abrechnen und die Leistung vergütet bekommen. Bin mir aber nicht sicher, wir hatte es hier mal mit einem pensionierten Frauenarzt zu tun, da konnten wir bei der Versorgungskasse pfänden.
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#5

30.05.2012, 16:59

Ich sitz grade an einem PfÜb der eine Zahnärztin als Schuldnerin betrifft. Stimme Geniesserin zu. Ich lasse noch das Konto pfänden. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass er nix auf dem Konto hat. Würde da evt. nachbessern lassen, er wird ja wohl schlecht alles in bar ausgezahlt bekommen, oder? Ansonsten hätte er in der EV auch noch die Anschriften der Privatpatienten angeben müssen, da ist bestimmt auch ordentlich was zu holen, habe dazu gerade etwas bei IWW gelesen, hier der Link:

http://www.iww.de/ve/archiv/eidesstattl ... %C3%84rzte" target="blank

Wenn du da nicht angemeldet bist, kann ich dir den Beitrag auch per pn schicken.

So ich bastel dann mal weiter an meinem PfÜb :wink1
fnr
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#6

31.05.2012, 08:05

Klasse!, Vielen Dank!
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