Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Quanika
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#1

25.05.2012, 13:43

Hallo ihr Lieben,

ich weiß, langsam nervt das Thema, jedoch hab ich zu meinem Problem hier nix gefunden:

Die Zug um Zug Zwangsvollstreckung hab ich schon hinter mir.
Jetzt das Problem, die Gegenseite kann und will nicht bezahlen und wir haben noch immer das Möbelstück, welches wir ja eigentlich Zug um Zug gegen Zahlung herausgeben sollten.
Gegenseite ist im Annahmeverzug, ZV ist erfolgt, kann nix vollstreckt werden, gibt die e.V. ab.

Nun meine Frage:
Kann ich das Möbelstück jetzt veräußern lassen, damit unsere Mandantin wenigstens einen Teil ihrer Kosten wieder rein hat. Sie muss das Möbelstück jetzt auch schnellstmöglich aus der Wohnung haben, jedoch ist Einlagern zu teuer.
Wie kann es denn hier jetzt weitergehen?

Ich würd ja fürs Verkaufen tendieren.

Viele Grüße

:thx
Doz
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#2

28.05.2012, 22:38

Ein freihändiger Verkauf könnte unter Umständen im Nachgang Probleme bereiten in der Gestalt, dass, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass das Möbelstück bei einer Versteigerung hätte mehr eingebracht, er Schadenersatz verlangen kann. Daher wäre meine Empfehlung, das Möbelstück bei einem öffentlich bestellten Auktionator anzumelden und nicht freihändig zu verkaufen.
Quanika
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#3

29.05.2012, 08:25

Ganz lieben Dank für deine Antwort.

Eine schöne Woche noch. :wink1
sansibar
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#4

29.05.2012, 10:06

ich bin eigentlich sogar der Meinung, du müsstest die ZV durch den GV betreiben lassen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Doz
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#5

29.05.2012, 14:00

Nein, die Zwangsversteigerung erfolgt ausschließlich durch einen öffentlich bestellten Auktionator. Selbst der Gerichtsvollzieher meldet seine gepfändeten Sachen diesem an.

Es kann aber möglich sein, dass in einem Bundesland auch der GVZ versteigern darf. Das müsste dann beim GVZ erfragt werden.
sansibar
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#6

29.05.2012, 17:31

Doz, du hast mich missverstanden: Ich bin der Meinung, dass man - um die Zug-um-Zug-Verurteilung zu erfüllen - den ZV-Weg über den Gerichtsvollzieher beschreiten muss. Wer dann tatsächlich versteigert, ist egal, aber es muss meiner Meinung nach eben über den Gerichtsvollzieher laufen und kann nicht "freihändig" gemacht werden.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Quanika
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#7

30.05.2012, 08:03

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich den GV beauftragen, das Möbelstück über einen öffentlich bestellten Auktionär zu versteigern. Kann ich den Auktionär nicht gleich selber beauftragen oder meint ihr, dass das ein "freihändiger" Verkauf wäre?
Ich hätte nämlich jetzt einen Auktionär gesucht und den damit beauftragt, da die Angelegenheit langsam dringend wird, da es sich hier um eine ältere Dame handelt, die das Geld dringend braucht um sich einen Ersatz zu beschaffen. (Die Angelegenheit läuft nämlich jetzt schon seit 1,5 Jahren und die Mandantin wird langsam ungeduldig.)
:thx
sansibar
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#8

30.05.2012, 09:11

ich denke wie schon geschrieben. Ruf doch mal einen GV an (wenn sich hier keiner meldet)
Grüße - sansibar
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#9

30.05.2012, 09:41

Doz hat geschrieben:Nein, die Zwangsversteigerung erfolgt ausschließlich durch einen öffentlich bestellten Auktionator. Selbst der Gerichtsvollzieher meldet seine gepfändeten Sachen diesem an.

Es kann aber möglich sein, dass in einem Bundesland auch der GVZ versteigern darf. Das müsste dann beim GVZ erfragt werden.
Das stimmt nicht, gem. §§ 814 ff ZPO, 141 ff GVGA versteigert der GVZ selbst die gepfändeten Gegenstände. Ich würde mich daher, wie sansibar schon geschrieben hat, mal mit einem GVZ in Verbindung setzen.
Quanika
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#10

30.05.2012, 10:00

:thx
Werd ich machen. :wink1
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