... Kolleginnen und Kollegen die unmöglichsten Dinge vorzuhalten und alles von dir Geschriebene so hinzustellen, als wäre es der Weisheit letzter Schluß, was es nicht ist, wie sich schon mehrfach gezeigt hat jetzt (gleichzeitige Pfändung von Lohnabrechnungen z.B., oder: von Inso nicht wirklich die Ahnung).
Diese Unterstellung kannst du dir klemmen, weil sie nicht wahr sind und auch falsch dazu. Und überhaupt, was für Vorhaltungen überhaupt. Ich halte hier niemanden irgendetwas vor. Ob du sauer bist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Wenn ich von irgendetwas keine oder nicht so viel Ahnung habe, dann sag ich das auch, aber zumindest antworte ich, wenn ich gefragt werde und formuliere das so, wie ich das sehe, also m. E.
Was soll das mit dem Piano? Willst du jetzt anfangen zu singen? Aber du scheinst mir vozuhalten: wie sich schon mehrfach gezeigt hat jetzt (gleichzeitige Pfändung von Lohnabrechnungen z.B., oder: von Inso nicht wirklich die Ahnung). Und dann wer ich langsam sauer.
Hinsichtlich deiner Vorhaltung: Oberlehrer (also schon mal die 2. Vorhaltung) ist eher berufsbedingt und hat aber nichts mit Oberlehrer zu tun, sondern in einer Ausbldung setzt man auf die Mitarbeit der Schüler, Frage-Antwort-Spiel = Dialog.
Und was soll das mit Weißheit letzter Schluss, wenn ich die §§ angebe? (AW nicht erforderlich)
gleichzeitig vollstrecken
- Lämmchen
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Weiß Du Doz es gibt hier eine ganze Menge Kollegen, die selbst Azubis ausbilden und ich denke, dass viele von uns doch einigermaßen Ahnung von ihrem Beruf haben.
Ein Dialog muss im Übrigen von beiden Seiten ausgehen. Das tut es bei Dir nicht. Deine Art zu schreiben sagt mir: Du hast recht, alle anderen selbstverständlich unrecht. Denk in Ruhe darüber nach, ob Du möchtest, dass man mit Dir so redet, wie Du hier mit uns schreibst.
Ein Dialog muss im Übrigen von beiden Seiten ausgehen. Das tut es bei Dir nicht. Deine Art zu schreiben sagt mir: Du hast recht, alle anderen selbstverständlich unrecht. Denk in Ruhe darüber nach, ob Du möchtest, dass man mit Dir so redet, wie Du hier mit uns schreibst.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
@ Doz: Mein Großonkel hat gern ein Zitat von sich gegeben, das Dich vielleicht zum Nachdenken anregt: "Der Ton macht die Musik".
alles klar Lämmchen, ich werd mich bemühen, eure Sprache zu sprechen, vielleicht du da auch recht und ich bin da vielleicht schon etwas eingefahren.
Eigentlich will ich immer nur das beste, und das ist, meine Schüler so erfolgreich wie möglich durch die Prüfung zu bringen, aber manchmal ... na ja, also wie gesagt. Hier sind alle ausgebildet, und versuche mich umszustellen.
Eigentlich will ich immer nur das beste, und das ist, meine Schüler so erfolgreich wie möglich durch die Prüfung zu bringen, aber manchmal ... na ja, also wie gesagt. Hier sind alle ausgebildet, und versuche mich umszustellen.
- Soenny
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Vielleicht sollten wir erste mal zitieren im Forum üben?Diese Unterstellung kannst du dir klemmen, weil sie nicht wahr sind und auch falsch dazu. Und überhaupt, was für Vorhaltungen überhaupt. Ich halte hier niemanden irgendetwas vor. Ob du sauer bist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Und ich klemme mir hier nichts und ob ich sauer bin oder nicht, spielt hier schon eine Rolle, und zwar insofern, als du hier ziemlich Unruhe und gelinde gesagt Unmut ins Forum bringst und das in knapp 24 Stunden und deshalb wirst du dich etwas zurücknehmen, deinen Ton mäßigen und hier nicht alle so hinstellen, als wären sie im 1. Lehrjahr!
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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BTT:
@pepe: Sind Deine Fragen beantwortet?pepe hat geschrieben:Guten Morgen zusammen,
ich würde gerne gegen einen Schuldner aus einem Titel mehrfach vollstrecken. Ich würde gerne den GV losschicken und parallel dazu einen PfüB gegen die Bank und einen gegen den Arbeitgeber beantragen.
Wie kann ich das den gleichzeitig machen, wenn ich jeweils den Originaltitel beifügen muss?
Wenn ich zuerst den PfüB beantrage, weiß ich, dass das bei dieser Geschäftsstelle teilweise bis zu drei Monate dauert bis ich den und damit meinen Titel zurück habe.
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Nochmal zurück zum Urpsungsthema:
Also meiner Meinung nach dürfte es kein Problem sein einen (oder gleich zwei) weitere vollstreckbare Ausfertigungen zu bekommen, nämlich eben mit dem Argument, dass man (weil offensichtlich Vermögen vorhanden) an mehreren Stellen gleichzeitig vollstrecken möchte.
Wenn du dann mehrere Titel vorliegen hast dürfte dein Problem gelöst sein. Und ansonsten vielleicht tatsächlich so, dass du erst das VZV beantragst, dann gleichzeitig einen GVZ-Auftrag (dort Titel mitschicken und darum bitten, dass Titel umgehend zurückgeschickt wird, weil weitere ZV-Maßnahmen laufen, du legst gerne wieder vor, wenn nötig und vom AG zurück) und dann gleich PfüBs raus mit "Eilt"-Vermerk, dann sind die Rechtspfl. angehalten diese SOFORT zu erlassen...
Aber nur so ein Vorschlag wenn nix mehr geht
Also meiner Meinung nach dürfte es kein Problem sein einen (oder gleich zwei) weitere vollstreckbare Ausfertigungen zu bekommen, nämlich eben mit dem Argument, dass man (weil offensichtlich Vermögen vorhanden) an mehreren Stellen gleichzeitig vollstrecken möchte.
Wenn du dann mehrere Titel vorliegen hast dürfte dein Problem gelöst sein. Und ansonsten vielleicht tatsächlich so, dass du erst das VZV beantragst, dann gleichzeitig einen GVZ-Auftrag (dort Titel mitschicken und darum bitten, dass Titel umgehend zurückgeschickt wird, weil weitere ZV-Maßnahmen laufen, du legst gerne wieder vor, wenn nötig und vom AG zurück) und dann gleich PfüBs raus mit "Eilt"-Vermerk, dann sind die Rechtspfl. angehalten diese SOFORT zu erlassen...
Aber nur so ein Vorschlag wenn nix mehr geht
kr hat geschrieben:Nochmal zurück zum Urpsungsthema:
Also meiner Meinung nach dürfte es kein Problem sein einen (oder gleich zwei) weitere vollstreckbare Ausfertigungen zu bekommen, nämlich eben mit dem Argument, dass man (weil offensichtlich Vermögen vorhanden) an mehreren Stellen gleichzeitig vollstrecken möchte.
Wenn du dann mehrere Titel vorliegen hast dürfte dein Problem gelöst sein. Und ansonsten vielleicht tatsächlich so, dass du erst das VZV beantragst, dann gleichzeitig einen GVZ-Auftrag (dort Titel mitschicken und darum bitten, dass Titel umgehend zurückgeschickt wird, weil weitere ZV-Maßnahmen laufen, du legst gerne wieder vor, wenn nötig und vom AG zurück) und dann gleich PfüBs raus mit "Eilt"-Vermerk, dann sind die Rechtspfl. angehalten diese SOFORT zu erlassen...
Aber nur so ein Vorschlag wenn nix mehr geht
Das halte ich aber für ein Gerücht.