Muster für notarielles Schuldanerkenntnis m. ZV-Unterwerfung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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esmiralda
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#1

25.05.2012, 10:12

Hallo zusammen,

ich hab das gleiche gerade schon im Notariatsbereich gepostet, bin mir einfach nicht sicher wo es hingehört, weil ich selbst beim RA arbeite und nicht beim Notar! Sorry, wenns falsch ist!
Also hier nochmal meinen Sachverhalt bzw. Frage:

Wir hier ne Sache, in der ich einen Text vorbereiten soll, im dem die Forderung unserer Mandanten gegen die Schuldner festgestellt und fällig gesetzt werden soll. Ratenzahlungsvereinbarung soll mit rein (bei Rückstand sofort fällig), Zv-Unterwerfung, gegen Herausgabe des Grundschuldbriefes sowie Zahlung unserer Kosten. Ich hab grad irgendwie nicht so richtig den Durchblick, glaub aber, dass ich ein Muster für ein notarielles Schuldanerkenntnis mit ZV-Unterwerfung suche ;)

Habt ihr zufällig ein Muster zur Hand oder könnte mir sagen, wo ich nachschauen kann??? Notarbücher hab ich hier gar nicht zur Hand :( Vielleicht kennt ihr ja auch ne Internetseite?
Vielen Dank schonmal!!!
Lg
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Soenny
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#2

25.05.2012, 10:50

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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esmiralda
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#3

25.05.2012, 11:10

Hallo JSanny,
hab ich direkt erledigt! ;)
Danke für den Hinweis!
Freu mich sehr auf Antworten!
Lg
Jupp03/11

#4

25.05.2012, 11:38

notarielle Schuldanerkenntnisse -ohne Grundbesitz- müßten über die Suchfunktion hier gefunden werden.

Zunächst sollte dann weiter mit dem Chef abgestimmt werden, wie die Sicherung im Grundbuch erfolgen soll z. B. durch Eigentümergrundschuld mit Abtretung dieser an den Gläubiger usw.

Schließlich sollte es tunlichst unterlassen werden, in einem Schuldanerkenntnis eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen; dieses wird außerhalb der Urkunde gesondert gemacht, da ansonsten bei einer etwaigen späteren Vollstreckung aufgrund Nichtzahlung der Raten ganz erhebliche Nachweisschwierigkeiten bzgl. der Nichtzahlung auftreten können/werden. Eine einfache Behauptung der Nichtzahlung reicht nicht insoweit aus.
esmiralda
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#5

25.05.2012, 12:08

ich hab bei der Suchfunktion schon alles möglich eingegeben, aber nichts gefunden, was mir helfen könnte einen Text zu formulieren! Leider :(

der Sachverhalt ist so, dass unsere Mandantin den Schuldnern (Familie) immer wieder Darlehen gewährt hat (DArlehensverträge liegen vor). Unsere Mandantin ist nicht die einzige, die auf ihr Geld wartet. Sie hat jedoch den Vorteil, dass Sie den Grundschuldbrief für das Haus der Schuldner in Händen hält. Die Schuldner möchten verkaufen, der Erlös würde aber nicht annähernd reichen um die Schulden zu begleichen, da wie gesagt noch andere Gläubiger zugegen sind. Die Schuldner haben angeboten die Schuld anzuerkennen (so hätte wir ja nunmal einen Titel) und würden monatliche hohe Raten auf die Gesamtforderung zahlen. Natürlich gegen Herausgabe des Grundschuldbriefes, damit sie endlich verkaufen könnten. Wenn wir nicht darauf eingehen, haben wir gar nichts und werden auch in ZUkunft nichts bekommen! So wäre es wenigstens gesichert, dass unsere Mandanten einen Teil der Darlehensbeträge wiederbekommt.

Wie gesagt, hab ichs bisher einfach noch nicht gehabt und bräuchte einen Mustertext den ich auf meinen Sachverhalt zuschneiden würde! Würde dann wenn ich etwas in Händen hätte mit meinem Chef die Sache besprechen!

Hat jemand ein Muster? Oder wenns das hier tatsächlich schon gab, kann mir dann jemand sagen, was ich in der Suchfunktion eingeben muss??? Ich glaub ich such schon seit 3 Stunden und bin nicht wirklich schlauer... na ja ein bisschen ;)
esmiralda
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#6

25.05.2012, 12:15

ich wein gleich... :cry: in jedem Thread, wo die Rede von einem Muster ist, wird es per PN verschickt!!!! Mist Mist Mist!
Jupp03/11

#7

25.05.2012, 13:22

S C H U L D A N ER K E N N T N I S
mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung:

1.Ich, Herr....................... , erkenne hiermit an,

Herrn/Frau ....................... ,
wohnhaft ........................,
- nachstehend „Gläubiger“ genannt -,

wegen der aus ........................ gegen mich bestehenden Ansprüche einen Betrag in Höhe von

..................... €
(in Worten: .............................................. Euro)

sowie Anwaltskosten gemäß Rechnung Rechtsanwalt/ältin .............. vom ........... (Nr. ............) über

............................ €
(in Worten: ........................ Euro)

nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ........................2008 auf € zu schulden.

2. Der Schuldbetrag ist fällig.

3. Der Schuldbetrag ist in monatlichen Raten in Höhe von ............. € (in Worten: ....... Euro), beginnend ab dem ............, bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats zurückzuzahlen. Komme ich mit einer Rate länger als 6 Wochen in Rückstand, ist der gesamte Restbetrag auf einmal fällig.

Hier würde ich schreiben:
Wegen der Zahlung der gesamten Forderung werde ich mit dem Gläubiger in gesonderter privatschriftlicher Form eine Zahlungsvereinbarung treffen.


4. Ich unterwerfe mich wegen des vorgenannten Betrages nebst Kosten und Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in mein gesamtes Vermögen.

Der Gläubiger ist berechtigt, sich jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung dieses Schuldanerkenntnisses erteilen zu lassen, ohne dass es irgend eines Nachweises bedarf.

Ich beauftrage den Notar, dem Gläubiger sofort eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

5. Die Kosten dieser Urkunde gehen zu meinen Lasten."

Vorgelesen, genehmigt und wie folgt unterschrieben:
esmiralda
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#8

25.05.2012, 13:35

Danke Danke Danke... hatte mir jetzt auch was zusammengeschrieben, das hört sich aber doch besser an ;)

Freut mich, dass mir ein Schalker geholfen hat!!! Yeah!!! ;)
Doz
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Registriert: 28.05.2012, 18:59
Beruf: RA-Fachangestellte

#9

29.05.2012, 01:37

Aber VORSICHT, Papier ist geduldig, das Schuldanerkenntnis ist in den seltesten Fällen das Papier nicht wert, auf das es gedruckt ist. Das vorstehende Schuldanerkenntnis ist auch nur ein abstraktes. Dabei geht es dir dann gleich, als hättest du ein VB oder Urteil aus dem du sowieso nichts vollstrecken kannst. Fass doch mal einen nackten Mann in die Tasche. Das hilft dir gar nichts. Wenn de nicht zahlen, kannst du zwar ein erleichtertes Verfahren anstreben, das nennt man wie? U....verfahren. genau. Und wie weiter? vollstrecken? Bis ihr das Urteil habt, sind die Schuldner entreichert, indem sie anderweitig das Geld ausgegeben haben.

wenn du systematisch vorgehst, kommst du selbst auf die Lösung.

1. Überlegung: Worin liegt der Unterschied zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek?
2. Überlegung: -" - Brief- und einer Buchhypo/-grundschuld?
3. Überlegung: Was kann man mit einem Brief machen?
4. Überlegung: Was brauche ich noch dazu bzw. wird dazu benötigt?
5. Überlegung: Mit welchem Betrag ist der Brief ausgestellt?
6. Überlegung: Wie ist er verzinst
7. Lösung: ... Und schon weißt du was du zu tun hast. und bekommt Geld.

Wenn ihr das macht, was du beschrieben hast, wird das auf das hinauslaufen, was man bei einer ZV im Allgemeinen bekommt = NICHTS

Denn, das ist kein vollstreckbarer Titel, bis zum Erlass des Leistungsurteils vergeht viel Zeit. Haben die S. das Grundstück bis dahin verkauft, seht ihr das Geld nie und steht mit noch weniger da als jetzt. Nur ein notarielles Schuldanerkenntnis ist ein Titel und nicht das zivilrechtliche. Allerdings ist das nur ein blanker Titel; was brauchst du dann noch?

Und mehr noch:

Falschberatung (Brief weg, Geld weg), RF: Haftung des Anwalts -> Schadenersatz

Aber erhlich gesagt, müsste das dein Chef im Studium gelernt haben (du in deiner Ausbildung aber auch).

Viel Erfolg
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