gleichzeitig vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pepe
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#1

25.05.2012, 10:21

Guten Morgen zusammen,

ich würde gerne gegen einen Schuldner aus einem Titel mehrfach vollstrecken. Ich würde gerne den GV losschicken und parallel dazu einen PfüB gegen die Bank und einen gegen den Arbeitgeber beantragen.
Wie kann ich das den gleichzeitig machen, wenn ich jeweils den Originaltitel beifügen muss?
Wenn ich zuerst den PfüB beantrage, weiß ich, dass das bei dieser Geschäftsstelle teilweise bis zu drei Monate dauert bis ich den und damit meinen Titel zurück habe.

:thx
Biggi80
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#2

25.05.2012, 10:29

Guten Morgen, :wink1

Du kannst auf alle Fälle in einem PfÜb mehrere Ansprüche pfänden, so wäre die Bank und der Arbeitgeber abgedeckt. Wenn Du die Gerichtskosten per Freistempler draufklebst, bekommst Du den Titel eigentlich schnell zurück und kannst dann den GV-Auftrag starten. Da der GV länger braucht, würde ich erst den PfÜb losschicken.

Viele Grüße

Biggi 80
Butterblume
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#3

25.05.2012, 10:33

Huhu :wink2

Ich würde auf jeden Fall eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen. Mache ich generell jetzt immer so. Kostet 15 € pro Stück.
pepe
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#4

25.05.2012, 10:46

Butterblume hat geschrieben:Huhu :wink2

Ich würde auf jeden Fall eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen. Mache ich generell jetzt immer so. Kostet 15 € pro Stück.

Bekomme ich die denn so ohne weiteres? :?:

Ich dachte immer, dass man die nur bei Verlust eines Titels bekommst?

Hast du da eine Musterformulierung für mich? :thx
Biggi80
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#5

25.05.2012, 10:50

Ich kenne es auch nur so, dass man bei Verlust des Titels eine weitere Ausfertigung bekommt und der Schuldner wird sogar angehört.
Jupp03/11

#6

25.05.2012, 11:00

Unter bestimmten Umständen bekommt man eine weitere Ausfertigung. Diese Umstände sind hier aber nicht gegeben.
Doz
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#7

29.05.2012, 00:18

Die Antwort einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ergibt sich aus § 733 ZPO. Aber besser wäre gewesen nach § 829 I 2 ZPO zu handeln. Das ist aber nun vorbei.

Und noch mal zur Wiederholung an alle: was habt ihr im Zivilprozessrecht gelernt(?) (weil man weiß dass es bis zu 3 Monate dauert mit dem PfÜB): Was schickt man vorab?

ein v.... Z... bzw. nennt man das auch V...

Wer es vergessen hat: Bitte noch mal nachlesen § 845 ZPO, denn ein Blick ins Gesetzbuch, fördert die Rechtsfindung. :wink1

Im Übrigen auch hier: http://reno-dortmund.de/pdf/pdf_Seite-A ... verbot.pdf" target="blank
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#8

29.05.2012, 11:33

Biggi80 hat geschrieben:Guten Morgen, :wink1

Du kannst auf alle Fälle in einem PfÜb mehrere Ansprüche pfänden, so wäre die Bank und der Arbeitgeber abgedeckt. Wenn Du die Gerichtskosten per Freistempler draufklebst, bekommst Du den Titel eigentlich schnell zurück und kannst dann den GV-Auftrag starten. Da der GV länger braucht, würde ich erst den PfÜb losschicken.

Viele Grüße

Biggi 80
Leider hängt die Dauer der Bearbeitung sehr vom jeweiligen Gericht ab. In Berlin warte ich auch z.T. 3 Monate (mit beigefügten Gerichtskosten).

@Pepe: Ich würde auch ein VZV beantragen, nötigenfalls, mehrere. Gibt es denn gute Aussichten, dass der GV noch mehr rausholt, als eine Pfändung bei Bank und Arbeitgeber? Das wäre doch eher selten (meiner Erfahrung nach)
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Jupp03/11

#9

29.05.2012, 11:51

Doz hat geschrieben:Die Antwort einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ergibt sich aus § 733 ZPO. Aber besser wäre gewesen nach § 829 I 2 ZPO zu handeln. Das ist aber nun vorbei.

Und noch mal zur Wiederholung an alle: was habt ihr im Zivilprozessrecht gelernt(?) (weil man weiß dass es bis zu 3 Monate dauert mit dem PfÜB): Was schickt man vorab?

ein v.... Z... bzw. nennt man das auch V...

Wer es vergessen hat: Bitte noch mal nachlesen § 845 ZPO, denn ein Blick ins Gesetzbuch, fördert die Rechtsfindung. :wink1

Im Übrigen auch hier: http://reno-dortmund.de/pdf/pdf_Seite-A" target="blank ... verbot.pdf
da scheint aber ein ganz schlauer unterwegs zu sein
Doz
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#10

29.05.2012, 12:13

Jupp03/11 hat geschrieben:
Doz hat geschrieben:da scheint aber ein ganz schlauer unterwegs zu sein
Das liegt daran, dass ich Ausbilder für kaufmännische und juristische Berufe bin, also auch ReNos, Verwaltungsfachangestellte, Bürokaufleute usw. ausbilde. In der Weiterbildung sind das regelmäßig -fachwirte, -wirte, -Bauingenieure u.ä.

Ich hoffe, deine Frage beantwortet zu haben.
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