Guten Morgen zusammen,
ich würde gerne gegen einen Schuldner aus einem Titel mehrfach vollstrecken. Ich würde gerne den GV losschicken und parallel dazu einen PfüB gegen die Bank und einen gegen den Arbeitgeber beantragen.
Wie kann ich das den gleichzeitig machen, wenn ich jeweils den Originaltitel beifügen muss?
Wenn ich zuerst den PfüB beantrage, weiß ich, dass das bei dieser Geschäftsstelle teilweise bis zu drei Monate dauert bis ich den und damit meinen Titel zurück habe.
gleichzeitig vollstrecken
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Guten Morgen,
Du kannst auf alle Fälle in einem PfÜb mehrere Ansprüche pfänden, so wäre die Bank und der Arbeitgeber abgedeckt. Wenn Du die Gerichtskosten per Freistempler draufklebst, bekommst Du den Titel eigentlich schnell zurück und kannst dann den GV-Auftrag starten. Da der GV länger braucht, würde ich erst den PfÜb losschicken.
Viele Grüße
Biggi 80
Du kannst auf alle Fälle in einem PfÜb mehrere Ansprüche pfänden, so wäre die Bank und der Arbeitgeber abgedeckt. Wenn Du die Gerichtskosten per Freistempler draufklebst, bekommst Du den Titel eigentlich schnell zurück und kannst dann den GV-Auftrag starten. Da der GV länger braucht, würde ich erst den PfÜb losschicken.
Viele Grüße
Biggi 80
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Huhu
Ich würde auf jeden Fall eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen. Mache ich generell jetzt immer so. Kostet 15 € pro Stück.
Ich würde auf jeden Fall eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen. Mache ich generell jetzt immer so. Kostet 15 € pro Stück.
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Butterblume hat geschrieben:Huhu
Ich würde auf jeden Fall eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen. Mache ich generell jetzt immer so. Kostet 15 € pro Stück.
Bekomme ich die denn so ohne weiteres?
Ich dachte immer, dass man die nur bei Verlust eines Titels bekommst?
Hast du da eine Musterformulierung für mich?
Unter bestimmten Umständen bekommt man eine weitere Ausfertigung. Diese Umstände sind hier aber nicht gegeben.
Die Antwort einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ergibt sich aus § 733 ZPO. Aber besser wäre gewesen nach § 829 I 2 ZPO zu handeln. Das ist aber nun vorbei.
Und noch mal zur Wiederholung an alle: was habt ihr im Zivilprozessrecht gelernt(?) (weil man weiß dass es bis zu 3 Monate dauert mit dem PfÜB): Was schickt man vorab?
ein v.... Z... bzw. nennt man das auch V...
Wer es vergessen hat: Bitte noch mal nachlesen § 845 ZPO, denn ein Blick ins Gesetzbuch, fördert die Rechtsfindung.
Im Übrigen auch hier: http://reno-dortmund.de/pdf/pdf_Seite-A ... verbot.pdf" target="blank
Und noch mal zur Wiederholung an alle: was habt ihr im Zivilprozessrecht gelernt(?) (weil man weiß dass es bis zu 3 Monate dauert mit dem PfÜB): Was schickt man vorab?
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Leider hängt die Dauer der Bearbeitung sehr vom jeweiligen Gericht ab. In Berlin warte ich auch z.T. 3 Monate (mit beigefügten Gerichtskosten).Biggi80 hat geschrieben:Guten Morgen,
Du kannst auf alle Fälle in einem PfÜb mehrere Ansprüche pfänden, so wäre die Bank und der Arbeitgeber abgedeckt. Wenn Du die Gerichtskosten per Freistempler draufklebst, bekommst Du den Titel eigentlich schnell zurück und kannst dann den GV-Auftrag starten. Da der GV länger braucht, würde ich erst den PfÜb losschicken.
Viele Grüße
Biggi 80
@Pepe: Ich würde auch ein VZV beantragen, nötigenfalls, mehrere. Gibt es denn gute Aussichten, dass der GV noch mehr rausholt, als eine Pfändung bei Bank und Arbeitgeber? Das wäre doch eher selten (meiner Erfahrung nach)
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
da scheint aber ein ganz schlauer unterwegs zu seinDoz hat geschrieben:Die Antwort einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ergibt sich aus § 733 ZPO. Aber besser wäre gewesen nach § 829 I 2 ZPO zu handeln. Das ist aber nun vorbei.
Und noch mal zur Wiederholung an alle: was habt ihr im Zivilprozessrecht gelernt(?) (weil man weiß dass es bis zu 3 Monate dauert mit dem PfÜB): Was schickt man vorab?
ein v.... Z... bzw. nennt man das auch V...
Wer es vergessen hat: Bitte noch mal nachlesen § 845 ZPO, denn ein Blick ins Gesetzbuch, fördert die Rechtsfindung.
Im Übrigen auch hier: http://reno-dortmund.de/pdf/pdf_Seite-A" target="blank ... verbot.pdf
Das liegt daran, dass ich Ausbilder für kaufmännische und juristische Berufe bin, also auch ReNos, Verwaltungsfachangestellte, Bürokaufleute usw. ausbilde. In der Weiterbildung sind das regelmäßig -fachwirte, -wirte, -Bauingenieure u.ä.Jupp03/11 hat geschrieben:Doz hat geschrieben:da scheint aber ein ganz schlauer unterwegs zu sein
Ich hoffe, deine Frage beantwortet zu haben.