Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA-mw
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#11
15.05.2012, 16:48
Also ich finde die neue Reform schon gut. aber wird halt ne Umstellung,vorallem für die GV
Lassen wir uns überraschen
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cosmicmoon
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#12
23.05.2012, 09:01
Es gibt heute Abend ein kostengünstiges Online-Seminar zum Thema
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wer sich also heute Abend über die Reform informieren möchte:
http://www.isar-fachseminare.de/onlineseminare.html" target="blank
Bitte beachten, dass die Umsetzung der Reform in vielen kleinen Details noch nicht geklärt ist, aber hier kann man sich schon einen recht guten ersten Überblick über die Reform verschaffen!
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silvester
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#13
23.05.2012, 11:33
Nicht nur die Gerichtsvollzieher werden sich umstellen müssen.
Die Gläubiger müssen genau wissen, was sie beantragen wollen und dies dann auch klar tuen.
Und eins sollte man nicht vergessen - den Preis den wir für diese Reform zahlen - nicht nur an den GV. Vermutlich werden GV vermehrt Vorschuß anfordern.
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Tigerle
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#14
23.05.2012, 16:47
cosmicmoon hat geschrieben:Es gibt heute Abend ein kostengünstiges Online-Seminar zum Thema
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wer sich also heute Abend über die Reform informieren möchte:
http://www.isar-fachseminare.de/onlineseminare.html" target="blank
Bitte beachten, dass die Umsetzung der Reform in vielen kleinen Details noch nicht geklärt ist, aber hier kann man sich schon einen recht guten ersten Überblick über die Reform verschaffen!
Ich kann das Seminar von heute Abend empfehlen, ich habe dran schon teilgenommen beim letzten mal.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Renosab
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#15
24.05.2012, 08:44
Informiert Ihr eigentlich Eure Mandanten durch einen Rundbrief über die Neureformierung der ZV?
Ich überlege gerade ob man das tun sollte und wenn ja, wie könnte sowas aussehen, was erzählt man dem Mandanten (die wichtigsten Dinge)....
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Adelia
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#16
24.05.2012, 08:47
Also ich denke wir werden es nicht machen. Unsere meisten Mandanten interessiert es glaube auch nicht wirklich. Für die ist nur wichtig, dass sie ihr Geld bekommen.
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RA-mw
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#17
24.05.2012, 21:32
Ne also ich werde da auch nichts unternehmen. Viele Gläubiger kennen sich eh nicht aus
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
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13
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![NORTHERN DINO NORTHERN DINO](./images/ranks/din_o.gif)
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#18
29.05.2012, 08:51
silvester hat geschrieben:Und eins sollte man nicht vergessen - den Preis den wir für diese Reform zahlen - nicht nur an den GV. Vermutlich werden GV vermehrt Vorschuß anfordern.
Vorschuss anfordern? Ist es damit allein getan? Wenn ich die "Reform" so querlese, kann sich praktisch jeder GV eine komplette Geschäftsstelle leisten - oder wer soll dann die ganzen Auskünfte einholen, Eintragungsanordnungen fertigen, Frist einhalten und überwachen. Die GV hat es in meinen Augen ab derart heftig mit Mehrarbeit erwischt, dass ich schon jetzt daran zweifele, ob und wenn überhaupt wie das Ganze ab 2013 laufen soll. Schließlich soll der GV ja auch noch unterwegs sein, um Aufträge abzuarbeiten. Ich sehe das ganz große Chaos auf uns zukommen und - da überwiegend auch bei dieser Neuerung nur der Sparwahn als wahres Ziel gilt - kann man schon jetzt sagen: Der Gesetzgeber ist sich qualitativ treu geblieben. Diese Reform ist genau so ein Plünn wie das FamFG und das RVG. Meine Meinung.
Als Vollstreckungsgericht kann ich eh nur lachen: Den unbequemsten Mist - die Rechtsbehelfsangelegenheiten - dürfen wir wieder mal übernehmen.
~ Grüßle ~
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#19
13.06.2012, 15:00
Ich habe das Skript noch nicht gelesen, aber hier tauchte gerade folgende Frage auf:
Schuldner hat die e.V. am 11.10.2010 abgegeben. Nach derzeitiger Regelung wären die drei Jahre im Oktober 2013 rum. Ändert sich das mit der Reform jetzt und die zwei Jahre gelten auch für bereits abgegebene eVs? Oder gilt das nur für die, die ab dem 01.01.2013 abgegeben werden?
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#20
13.06.2012, 15:24
Laut Herrn Engler gelten für EVs, die bis Ende des Jahres abgegeben werden, weiterhin die 3 Jahre.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon