Zinseszins

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Quanika
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#1

18.05.2012, 11:31

Hallo ihr Lieben,

ich bins wieder :pfeif

Ich hab hier schon mal geschaut, aber irgendwie nix zu meiner Frage gefunden.
Also wir haben ein Urteil von 2006 in welchem steht:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab 01.05.06 bis zur Räumung (01.03.07) Nutzungsentschädigung in Höhe von monatl. 8.581,00 € zu zahlen nebst 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz jährlich jeweils aus 8.581,00 € ab 3.5, 3.6, 3.7, 3.8., 3.9., 3.10.2006.

Ich hab das so verstanden:
- immer vom jeweiligen 3. des Monats aus 8.581,00 € 5 Prozentpunkte bis heute ausgerechnet.

also:
5 Prozentpunkte ... aus 8.581,00 € seit 03.05.06 bis 02.04.12 = 3.283,58 €
5 Prozentpunkte ... aus 8.581,00 € seit 03.06.06 bis 02.04.12 = 3.237,16 €

ist das falsch?

Hab nämlich jetzt hier noch einen Zwangsvollstreckungsauftrag von 2007 gefunden, in welchem die monatliche Hauptforderung von Monat zu Monat addiert wurde und immer Zinseszins darauf berechnet wurde.

5 Prozentpunkte ... aus 8.581,00 € seit 03.05.06 bis 02.06.06 = 46,42 €
5 Prozentpunkte ... aus 17.162,00 € seit 03.06.06 bis 02.07.06 = 90,42 €
usw.

Irgendwie steh ich auf´m Schlauch :oops:
Ich glaub ja fast, dass meine Vorgängerin Recht hat?

Gibt es da eine einfach Formel, mit der ich die ganzen Jahre bis heute ausrechnen kann oder eine Internetseite?
Ach mensch, heute ist nicht mein Tag. :(

Ganz lieben Dank.
Jupp03/11

#2

18.05.2012, 11:38

beides ist richtig, ich würde deine Berechnung aber vorziehen. Die Frage einer etwaigen Verjährung wurde hier nicht gestellt.
Quanika
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#3

18.05.2012, 11:53

Mit der Verjährung weiß ich so einiger Maßen bescheid. :thx
Es soll eine Forderungsanmeldung für ein Insolvenzverfahren werden. Die Zinsen verjähren ja nach drei Jahren, wenn keine Zwangsvollstreckung, also Hemmung, erfolgt ist.

Ich wollte mit den Zinsen bloß sicher gehen, dass ich keinen Fehler mache.

Hab gerade mal kurz mit dem Basiszinsrechner meine Berechnung für den Zeitraum ausgerechnet, den meine Vorgängerin ausgerechnet hat. Ich komme hier auf knapp 2.000,00 € Differenz? :oops:
Quanika
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#4

18.05.2012, 12:50

Also soll ich trotzdem meine Berechnung nehmen? Im schlimmsten Fall bestreiten sie ja die Zinsforderung! Aber ich wollte es eigentlich gleich richtig machen ... :oops:

:bahnhof
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Soenny
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#5

18.05.2012, 12:52

Deine Berechnung stimmt:

Zinsberechnung

5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 8.581,00 €
vom 03.05.2006 bis 02.04.2012 (Zinsmethode: 30/360)

6,37% vom 03.05.2006 bis 30.06.2006 (58 Tage) = 88,06 €
6,95% vom 01.07.2006 bis 31.12.2006 (180 Tage) = 298,19 €
7,70% vom 01.01.2007 bis 30.06.2007 (180 Tage) = 330,37 €
8,19% vom 01.07.2007 bis 31.12.2007 (180 Tage) = 351,39 €
8,32% vom 01.01.2008 bis 30.06.2008 (180 Tage) = 356,97 €
8,19% vom 01.07.2008 bis 31.12.2008 (180 Tage) = 351,39 €
6,62% vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 (180 Tage) = 284,03 €
5,12% vom 01.07.2009 bis 30.06.2011 (720 Tage) = 878,69 €
5,37% vom 01.07.2011 bis 31.12.2011 (180 Tage) = 230,40 €
5,12% vom 01.01.2012 bis 02.04.2012 (92 Tage) = 112,28 €

Summe: 3.281,77 €

Das nur ein Beispiel, nachzurechnen hiermit:

http://www.andreas-dormann.de/basiszins/#" target="blank
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Quanika
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#6

18.05.2012, 13:05

:thx
Also berechne ich die Zinsen nur einmal aus der Hauptforderung und nicht für jeden Monat neu?!
Ich dachte nämlich, dass ich die Hauptforderung jeweils für jeden Monat neu mit Zinsen berechnet werden, so wie oben:
also:
5 Prozentpunkte ... aus 8.581,00 € seit 03.05.06 bis 02.04.12 = 3.283,58 €
5 Prozentpunkte ... aus 8.581,00 € seit 03.06.06 bis 02.04.12 = 3.237,16 €
5 Prozentpunkte ... aus 8.581,00 € seit 03.07.06 bis 02.04.12 = ...
...

Im Urteil steht ja "jeweils ab".

Ich weiß, ich nerve :oops: Aber ich möchte es so gerne verstehen.
:ohmann :doof
Jupp03/11

#7

18.05.2012, 13:32

Wie du unter 6 eingestellt hast, ist es -bis zur Frage der Verjährung- richtig.
Quanika
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#8

18.05.2012, 13:34

:thx :thx :thx :wink1
:dankeschoen
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